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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Du bezriehen durch alle Vostanstalten und buchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Juni 1897. 1 R 23.
Inhalt: 1. Zoll-- und Stener-Wesen: Verwendung von 3. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Ermächtigungen zur
Altheeblättern und Wegebreitblättern bei der Herstellung Vornahme von Civilstands-Akten; — Einziehung einer
von Tabackfabriktten: 155 Konsular-Agenttttr 158
2. Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Mai 1999. 156 Reichsgebteee 158
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 20. v. M. beschlossen, daß in Zukunft auch die Verwendung
von Altheeblättern und Wegebreitblättern bei der Herstellung von Tabackfabrikaten gestattet werde, und
daß in Bezug auf die bei Verwendung dieser Surrogate zu entrichtenden Abgaben und zu beobachtenden
Kontrolen die Bestimmungen in Ziffer 2 und 3 des Bundesrathsbeschlusses vom 27. November 1879
(Central-Blatt 1879 S. 753) mit der Abweichung Anwendung finden, daß die zur Verwendung dieser
Surrogate ertheilte Genehmigung zurückzuziehen ist, wenn der Fabrikant im letzten Kalenderjahr an
Hüthesellttern weniger als 20 Kilogramm und an Wegebreitblättern weniger als 15 Kilogramm ver-
raucht hat.
Berlin, den 4. Juni 1897.
Der Reichskanzler:
Im Auftrage: v. Koerner.
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