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10. etwa der Maische zugesetzte Säure (die Menge ist anzugeben für 1000 Liter Maischraum),
11. die Konstruktion und das Material des Brenngeräths (auf Grund der Besichtigung bezw.
der Beschreibung im Belagshefte),
12. die Aufstellung des Kühlers (ob im Freien, in der Brennstube u. s. w., seine Entfernung
vom Alkoholmesser).
II. Die Untersuchung der Rohrleitungen und des Branntweinsammelgefäßes.
Hierbei ist zu beachten:
1. welche Weite und welches Gefälle die vom Apparate gehenden Rohrleitungen haben;
6 1 ob im Einsatzkasten Branntwein vorhanden ist oder bei anderen Gelegenheiten vorgefunden
worden ist;
3. ob die vom Alkoholmesser führenden Rohrleitungen sowie die eingeschalteten Pumpen dicht sind;
4. aus welchem Materiale (Holz, Eisen u. s. w.) das Sammelgefäß besteht und in welchem
Zustande es sich befindet; ·
5. ob das Sammelgefäß in einem durchschnittlich warmen oder kalten Raume liegt;
6. ob durch Leckage oder Verdunstung erheblichere Verluste entstehen können;
7. ob die Skale des Sammelgefäßes dem Standrohre so nahe liegt, daß die Ablesung (bei der
das Auge in der Höhe des unteren Randes des Flüssigkeitsspiegels im Rohre gehalten werden muß)
hinlänglich sicher ist.“)
III. Die Untersuchung der Aufstellung des Alkoholmessers.
Man überzeugt sich davon:
1. ob der Unterbau noch hinlänglich fest ist;
2. ob der Alkoholmesser erschütterungsfrei aufgestellt ist, namentlich dann, wenn er in der Nähe
schwer gehender Maschinen, der Malzquetsche und dergleichen steht. Dabei ist das Alkoholzählwerk sorgsam
daraufhin zu beobachten, ob cs bei normal gespannter Bremsfeder nicht selbstthätig fortschreitet, während
Maschinen sich im Gange befinden, und ob nicht der Stoßhebel sich in zitternder Bewegung befindet;
3. ob der Alkoholmesser vor strahlender Wärme ausreichend geschützt, beziehungsweise ob ein
Wärmeschutz in Gestalt eines Holz= oder doppelwandigen Metallschirms vorhanden oder erforderlich ist;
4. in welcher Höhe sich die Vorlage über dem Alkoholmesser befindet.
B. Ausführung der eigentlichen Rebision.
u Die einzelnen Arbeiten sind unter Innehaltung der nachstehend festgesetzten Reihenfolge vor-
zunehmen.
IV. Die Untersuchung des Alkoholmessers.
1. Der Stand der Zählwerke wird abgelesen.
2. Der Zinksturz wird nach Besichtigung der ihn sichernden Bleie abgehoben. Darauf ist der
Umschlußkasten, gleichfalls nach Besichtigung der Bleie, zu öffnen. Hierzu wird die vordere Klappe ab-
genommen, das Fenster in derselben wird gesäubert, sodann wird der hintere Theil des Kastens so
weit zurückgelegt, daß er sich mit seiner unteren Leiste auf der linken Seite an den vorstehenden oberen
Rand des Troges anlegt.
3. Der Alkoholmesser wird auf seine Beschaffenheit untersucht. Dabei ist besonders auf gröbere
Verschmutzungen, Verrostung und Abnutzung der im Revisionsprotokolle besonders hervorgehobenen Theile
sowie auf Undichtheiten an der Dose, den Löthnähten der Trommel und den zahlreichen Flansch-
verbindungen am Topfe zu achten. Undichtheiten an der Dose und der Trommel sind, nöthigenfalls
unter Zuziehung eines Handwerkers, an Ort und Stelle zu beseitigen. Undichtheiten an den Flanschen
werden sich in der Regel durch stärkeres Anziehen der Schrauben heben lassen, anderenfalls ist die betref-
fende Dichtungsscheibe nach Entleerung des Schwimmertopfes zu erneuern.
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*) Bemerkung zu II. Kommt das Sammelgefäß bei der steuerlichen Abfertigung und bei den Probebrennen
nicht in Frage, so können die darauf sich beziehenden Wahrnehmungen (3Ziffer 4 bis 7) entfallen.
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