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Abtheilung II bearbeitetes Holz. Abschnitt 5. C. Cuftzeit
Anuschreibung.
zeit der Abschnitt Fest- Der Hölzer Abfälle
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1. 4. 5. 6. 7 8. 9. 10. 11. 12. 183. 14
(Muster D. Der wirkliche Abfall ist kleiner als der gesetzliche, Sollbestand ist nicht wrhanden)
1I.23.1 MärzschusttLager320 50000220 a. Russ.½
2 Mr. 1 lalle 2 land
2. 4. Jun#- dro. 2 dto. 380 cfr. Muster 4 12220 265 „ 115
3. 130. A4ugust dto. 3 dto. 500 20 104365 5„ 135
Zusammen Anschretbung20 37 3041 6850 350 400
4bschreibeng7227, 77220
Sollbestand. . . Nickts.
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Bei der Bestandsaufnahme «
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Der Lagerinhaber entnimmt
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Isibestand zollfrei vom Lager zu nehmen.
Bemerkungen.
Da die Abschreibung, in der die volle gesetzliche Abfallvergütung enthalten ist, größer als die Anschreibung ist, ist ein
Sollbestand nicht vorhanden, und der Lagerinhaber hat das Recht, den gesammten bei der Bestandsaufnahme vorhandenen
zu übertragen.
Auf dem Lager verbleibt darauf Nichts, und es ist mithin auch kein Bestand