Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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2. FinanzeWesen. 
  
Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für die Zeit vom Beginne des Etatsjahrs bis 
zum Schlusse des Monats November 1897.7) 
  
  
  
Einnahme 
  
  
vom Beginne dss Einnahme Micthin im Etats- 
Bezeichnung Etatsjahrs bis zum in demselben Zeit- jahr 1897/98 
der rechüu des raume des Vor- 
; vorbezeichneten jahrs mehr 
Einnahmen. Menats jah 
-— M A 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 210 679 318 195 045 395 15 633 923 
Reichseisenbahn-Verwaltung 51 091 0O000 48 681 0007#) 2 410 000 
  
  
  
  
*) Die Nachweisung der Einnahme an Zöllen 2c. ist veröffentlicht im Central-Blatt für 1897 Seite 362. 
»e) Die definitive Einnahme stellte sich im Vorjahr um 414 452 hoöher. 
  
3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember d. J. beschlossen: 
Die Bestimmung im §. 4 Absatz 5 lit. a des Postzollregulativs findet auf die aus dem 
bremischen Freibezirk und dem hamburgischen Freihafengebiete mit der Post eingehenden 
Proben von Rum, Arrak und Cognac im Einzelgewichte von brutto 250 g und weniger keine 
Anwendung. 
 
	        
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