Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsechzigster Jahrgang. 1903. (64)

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begeben,  in  welchen  Fleisch  im  rohen  oder  zubereiteten  Zustande  feilgehalten  oder
verarbeitet  oder  aufbewahrt  wird,  um  die  daselbst  vorhandenen  Vorräte  zu  besichtigen.
  Von  ihm  bemerkte  Übelstände  in  den  Schlachtstätten,  Aufbewahrungsorken
  und  Verkaufsstellen  hat  er  der  Polizeibehörde  anzuzeigen.  Findet  er  bei  der
Untersuchung  der  Fleischwaren  verdorbene  oder  gesundheitsschädlich  veränderte
Stücke,  so  hat  er  dieselben  mit  Beschlag  zu  belegen  und  der  Polizeibehörde  Anzeige  zu
machen.
8  25.

Mindestens  alle  zwei  Jahre  hat  das  Landratsanit  eine  Revision  der  gesaniten
Tätigkeit  der  Beschauer  einschließlich  der  Trichinenschan  in  jedem  Beschaubezirk  durch
den  Bezirkstierarzt  bezw.  den  mit  den  Funktionen  desselben  betrauten  Tierarzte
Mmöglichst  bei  dessen  gelegentlicher  Anwesenheit  im  Wohnorte  des  Beschauers  zu
veranlassen.  Die  Revision  in  demjenigen  Beschaubezirke,  in  welchem  der  Bezirkstierarzt
  selbst  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau  ausübt,  erfolgt  durch  einen  vom
Landratsamt  zuzuziehenden  anderen  beamteten  Tierarzt.

Die  Revision  hat  sich  insbesondere  darauf  zu  erstrecken,  ob  die  Schau  vorschriftsmäßig
  ausgeübt  wird,  die  vorgeschriebenen  Bücher  ordnungsmäßig  geführt
werden,  sowie  ob  die  erforderlichen  Instrumente  (Mikroskope  u.  s.  w.)  und  Stempel
vorhanden  und  brauchbar  sind.

8  26.

Zur  Vornahme  der  Nachprüfungen  der  Fleischbeschauer  (§§  9  und  10  Abs.  3
der  Prüfungsvorschriften  für  die  Fleischbeschauer)  und  der  Trichinenschauer  (6  9
der  Prüfungsvorschriften  für  die  Trichinenschauer)  ist  der  Bezirkstierarzt  zuständig.
Ülber  den  Ausfall  der  Nachprüfungen  hat  derselbe  an  das  Landratsamt  zu  berichten.

Die  Beschauer  haben  den  an  sie  ergehenden  Vorladungen  zur  Nachprüfung
unter  Vorlegung  ihrer  Instrumente  und  Bücher  Folge  zu  leisten.

Die  Nachprüfungen  gehören  zu  den  dienstlichen  Obliegenheiten  der  Bezirkstierärzte,
  für  welche  sie  Gebühren  nicht  zu  beanspruchen  haben.

ber  das  Ergebnis  der  Revisionen  und  Nachprüfungen  hat  das  Landratsamt
alljährlich  bis  zum  1.  Febrnar  für  das  Vorjahr  an  das  Ministerium,  Abteilung
des  Innern,  zu  berichten.

Trichinenschauer,  welche  sich  bei  den  Nachprüfungen  als  gänzlich  ungenügend
in  der  theoretischen  Trichinenschau  oder  als  unzuverlässig  in  der  Ausübung  der

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Nepison.

Nachbrüfungen.