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Thonwaaren (Ziffer 9):
##chmelztiegel #a Muffeln, Kapseln, Abzugshähne, Brennstützen /(J, Röhren ##%¼/% platten
G##ä“%, Retorten d andere hierher gehörige Waaren (7 #xF
Thonwaaren (Ziffer 11 a)
Gefen und Ofentheile (Ga, andere hierher gehörige Waaren: aus Steingut (feiner Fapence)
4aus feinem Steinzeug (Gh), ans anderem Material /757.
4. In der statistischen Anmerkung zu Ziffer 12b des Artikels Eisenwaaren ist vor „alle übrigen“ ein-
zuschalten: „Fahrradtheile (/3„9%“. Der Schlußsatz der Anmerkung ist wie folgt abzuändern:
„S. auch die Vorbemerkungen 6 und 8.“
5. Der statistischen Anmerkung zu Ziffer 13b desselben Artikels ist folgende Fassung zu geben:
& Spielzeng /260], Fahrräder und Fahrradtheile /##¼% andere /##%. S. auch die Dorbemerkungen
6 und 8.
6. Bei Ziffer 2 des Artikels Instrumente und Instrumententheile ist die statistische Nummer 467 zu
streichen und der statistischen Anmerkung folgende Fassung zu geben:
chirurgische /#400%,, andere //67 . S. auch die Dorbemerkung 7.
7. Der statistischen Anmerkung zu Ziffer 17a 1 des Artikels Platten ist folgende Fassung zu geben:
& Rohe u. s. w. Hlatten aus Alabaster /F 79#4 aus Marmor / ¼% alle übrigen: roh /F Jor%
blos behauen soic].
8. Der statistischen Anmerkung zu Ziffer 2 des Artikels Porzellan und porzellanartige Waaren ist
folgende Fassung zu geben:
Spielzengafelgeschirr (Goa), Luxusgegenstände (Dekorationen, Figuren, Mippes u. s. w.)
(65%%% andere hierber gehörige Maaren (Fo%½w. S. auch die Dorbemerkung 6.
9. Der statistischen Anmerkung zum Absatz 1 des Artikels Stärke ist folgende Fassung zu geben:
Kartoffelstärke (Kartoffelmehl) (%%% Reisstärke /(6704%, andere Stärke /(6774.
10. Der statistischen Anmerkung zu Ziffer 1a des Artikels Steine ist folgende Fassung zu geben:
Alabaster, roh oder blos behauen /( 79%%% Marmor, roh oder blos behauen: in Hlattenform #79#
in anderer Korm/### 79%% Asphaltsteine und bituminöser Mergelschiefer, roh /# 290 rohe Feuer-
steine in der ursprünglichen Form, Schlackensteine # G, andere Steine (Ban--, Bruch-, Werk.
steine u. s. w.): Rohblöcke (7 Coraq), rohe Steine in anderer Form s/ %%% blos behauene Werksteine
zu Hoch-- und Tiefbanten und dergleichen blos bebauene Oflastersteine 4 Gorsf.
4. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Der Bundesrath hat beschlossen, den nachstehend abgedruckten Aenderungen des statistischen Waaren-
verzeichnisses und des Verzeichnisses der Massengüter mit der Maßgabe die Zustimmung zu ertheilen,
daß diese Aenderungen mit dem 1. Januar 1898 in Kraft treten.
Berlin, den 22. Dezember 1897.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadomwsky.