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Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
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XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. Februar 1897. SW7.
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Ev-— D22„x4:.7 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; —Ermächtigung vom 1. April 1896 bis Ende Januar 1897. 58
zur Vornahme von Civilstands-Akten. . Seite 57 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgett 59
1. Kon sulat Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Dr. med. Mladan Gruitsch zum
Vize-Konsul in Nisch (Serbien) für die Stadt Nisch und die Kreise Vranja, Toplitza und Pirot zu
ernennen geruht.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Tientsin, Vize-Konsul Eiswaldt, ist auf Grund des §. 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats und die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mil Einschluß der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.