W —
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
— 20 —
. Der Elbingfluß von der Mündung in das frische Haff aufwärts bis vor
Elbing.
Die todte Weichsel von der See aufwärts bis zur Plehnendorfer Schleuse
und die Mottlau von der Mündung in die Weichsel aufwärts bis zur
Steinschleuse in Danzig.
. Das Putziger Wiek.
. Alle schiffbaren Gewässer im Regierungsbezirke Stettin.
Die Gewässer zwischen der Insel Rügen und dem Festlande, zwischen den
Inseln Rügen und Hiddensö, östlich vom Wittower Posthaus bis einschließlich
des kleinen Jasmunder Boddens, die Ostsee-Binnengewässer westlich von
Barhöft bis einschließlich des Saaler Boddens.
Der Nord-Ostsee-Kanal.
Die Schifffahrtstraßen zwischen der See einerseits und Kiel, Eckernförde,
Schleswig, Flensburg, Apenrade, Hadersleben, Hoyer und Husum andererseits.
Die Eider von der See aufwärts bis Rendsburg, die Obereider, die Stör,
die Krückau und die Pinnau.
Die Elbe von der See aufwärts bis Hamburg und Harburg.
Die Oste aufwärts bis Bremervörde, die Schwinge aufwärts bis Stade,
die Lühe aufwärts bis Horneburg und die Este aufwärts bis Buxtehude.
Die Weser von der See aufwärts bis Bremen.
Die Ems von der See aufwärts bis Papenburg und die Leda von Leerorth
bis Leer.
Muster 5. Muster 8.
Preußische Kriegsflagge, Dienstflagge
zugleich Dienstflagge für die Fahrzeuge der
Preußisch. Militär-Verwaltung im Gebicte
der Binnenschifffahrt u. für alle Preußisch. schifffahrt.
Staatsgebäude, die nicht ausschließlich
den Zwecken der Seeschifffahrt dienen.
für die Preußischen Staatsfahrzeuge der
Fischerei-Aufsicht im Gebiete der Binnen=