Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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.  Der  Elbingfluß  von  der  Mündung  in  das  frische  Haff  aufwärts  bis  vor

Elbing.

Die  todte  Weichsel  von  der  See  aufwärts  bis  zur  Plehnendorfer  Schleuse

und  die  Mottlau  von  der  Mündung  in  die  Weichsel  aufwärts  bis  zur
Steinschleuse  in  Danzig.

.  Das  Putziger  Wiek.
.  Alle  schiffbaren  Gewässer  im  Regierungsbezirke  Stettin.
Die  Gewässer  zwischen  der  Insel  Rügen  und  dem  Festlande,  zwischen  den

Inseln  Rügen  und  Hiddensö,  östlich  vom  Wittower  Posthaus  bis  einschließlich
des  kleinen  Jasmunder  Boddens,  die  Ostsee-Binnengewässer  westlich  von
Barhöft  bis  einschließlich  des  Saaler  Boddens.

Der  Nord-Ostsee-Kanal.

Die  Schifffahrtstraßen  zwischen  der  See  einerseits  und  Kiel,  Eckernförde,
Schleswig,  Flensburg,  Apenrade,  Hadersleben,  Hoyer  und  Husum  andererseits.


Die  Eider  von  der  See  aufwärts  bis  Rendsburg,  die  Obereider,  die  Stör,
die  Krückau  und  die  Pinnau.

Die  Elbe  von  der  See  aufwärts  bis  Hamburg  und  Harburg.

Die  Oste  aufwärts  bis  Bremervörde,  die  Schwinge  aufwärts  bis  Stade,
die  Lühe  aufwärts  bis  Horneburg  und  die  Este  aufwärts  bis  Buxtehude.

Die  Weser  von  der  See  aufwärts  bis  Bremen.

Die  Ems  von  der  See  aufwärts  bis  Papenburg  und  die  Leda  von  Leerorth
bis  Leer.

Muster  5.  Muster  8.

Preußische  Kriegsflagge,  Dienstflagge

zugleich  Dienstflagge  für  die  Fahrzeuge  der
Preußisch.  Militär-Verwaltung  im  Gebicte

der  Binnenschifffahrt  u.  für  alle  Preußisch.  schifffahrt.
Staatsgebäude,  die  nicht  ausschließlich
den  Zwecken  der  Seeschifffahrt  dienen.

für  die  Preußischen  Staatsfahrzeuge  der
Fischerei-Aufsicht  im  Gebiete  der  Binnen=