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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
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XXVI. Ichrymg. Berlin, Freitag, den 9. Dezember 1898. 5.0.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen= Ernennung; — Ermaächti- 3. Zoll- und Stenuer = Wesen: Rangerhö
gungen zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Enl- Zmd teuer " * höhungen 40
lasigna .eite 473 „ , «
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
November 19988 44 Neichsgebieste - s476
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Henry Steppuhn zum Konsul
in Baku (Rußland) zu ernennen geruht.
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Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats für den brasilianischen Staat Santa Catharina, General-Konsul
von Zimmerer in Desterro (Florianopolis), ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Leitung der Geschäfte des Kaiserlichen Konsulats in Canton beauftragten Kaiserlichen Konsul
Rieloff in Hongkong ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85
des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Canton und für die Dauer
seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von
Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vor-
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Curitiba, Konsul Baerecke, ist auf Grund des §. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich güllige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Lugano, Jacob Blankart, ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst ertheilt worden.
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