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6. Versicherungs-Wesen.
Ortsübliche Tagelöhne gewähnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des 8. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt 1892 S. 385).
Veränderungse-Uuchmein
zu der Veröffentlichung im Central-Blatt für das Deutsche Reich 1897, Anhang zu Nr. 52.
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
Abgeschlossen am 20. Dezember 1898. Im Folgenden find die Lohnsätze für alle Theile eines Bezirks nach-
gewiesen, auch
wenn die Veränderung nur für einen Theil desselben stattgefunden hat.
—.—
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt für Personen im Alter von
Bezir ke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weibliche männliche weibliche
I—
Königreich Mreußen.
Regierungsbezirk Königsberg.
Kreis Osterode:
a) Stadt Gilgenburg. 11 2550]|90 70
d) -Hohenstein. 1200 — 99 — 70 —60
c) = Liebemühl. 1 301é
d4) = Osterode . 1501——70I—60
e) der übrige Theil des Kreises 1/|20 ntV 70 — 160
Regierungsbezirk Potsdam.
Kreis Teltow:
1) Gemeinde Alt-Glienicke einschl. des Ortstheils Neu-
Glienicke 2 4001 01 30 11
m) Gemeinden Müggelsheim, Forstgutsbezirk. Köpenick I
mit Schmöckwitzwerder, Gemeinde Bohnsdorf, Ge— « .-
meinde und Gut Rudow, Gemeinde und Gut Schöne-
feld, Gut Diepensee, Gemeinde und Gut Waltersdorf, 6
Gemeinde und Gut Schulzendorf bei Waltersdorf 1
Gemeinde Schmöckwitz, Gut Radeland . 2—1—1—«:—-70
Regierungsbezirk Lüneburg. "
Kreis Bleckede. ...... 180115110 — 90
- Burgdorf:
a) Gemeinden Anderten, Lehrte 2 3001 25 1 10 11—
b) der übrige Theil d des freises . 190125110«1—
Stadtkreis Celle 2 — 1 4% 1 11—
Landkreis Celle 1 85 1 157 1 10 — 85