grundsätze für Militäranwärter vom 7./21.
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Bekanntmuchung.
In dem Verzeichnisse derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Anstellungs-
März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als
Anstellungsbehörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886, S. 306), werden die auf das „Reichs-
uamt des Innern“ und die „Militärverwaltung“ bezüglichen, durch die Bekanntmachungen vom
6. August 1888 und 2. Juni 1891 (Central-Blatt 1888, S. 672; 1891, S. 117) abgeänderten Abschnitte
durch nachstehende Zusammenstellungen ersetzt:
Nummer
des
Stellen-
verzeich-
nisses,
Anlage D.
Bezeichnung
der Behörden, bei welchen die
Stellen vorhanden sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die An-
meldungen zu richten sind.
——---....—nn —..—
Bemerkungen.
I u. II, Lu.
27.
1 u. II, 2.
II, 15.
Reichsamt des Innern zu Berlin.
Der Staatssekretär des Innern
zu Berlin.
Militärverwaltung.
a) Preußisches Kontingent.
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die
betreffende Behörde selbst zu richten.
Kriegsministerium:
Kalkulatoren.
Hausdiener und Pförtner.
Die übrigen Stellen.
General-Auditoriat.
Militärgerichte.
Gouvernementsgericht zu Berlin:
Gerichtsbote.
Das Königlich preußische Kriegs-
ministerium, Militär-Oekono-
mie-Departement, zu Berlin.
Das Königlich preußische Kriegs-
ministerium, Servis-Abtheilung,
zu Berlin.
Das Königlich preußische Kriegs-
ministerium, 2. Abtheilung des
Zentral -Departements, zu
Berlin.
Der Königlich preußische General=
Auditeur der Armee zu Berlin.
Das Gouvernement zu Berlin.
Bewerbungen umtel-
len im Kalserlichen
Stattstischen Amt, in
der Katserlichen Nor-
mal= Nichungskom.
mission, im Katser-
lichen Gesundheits-
Amt, Katserlichen
Patent-Amt, Reichs-
Bersicherungs-Amt,
in der Physikallsch=
technischen Reichs-
anstalt zu Char-
lottenburg und im
Leschuitsbereichedes
Kalserlichen Kanal-
Amts zu Kiel sind
an die Vorsteher
dieser Behörden zu
richten.