Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3. Marine und Schiffahrt. 
Auf Grund der Bestimmungen unter Nr. 2 der Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Vorschriften 
über den Nachweis der Befähigung als Seeschiffer und Seesteuermann auf deutschen Kauffahrteischiffen, 
vom 4. März 1899 und im §. 5 der Bekanntmachung, betreffend die Zulassung zur Führung von 
Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und in der Islandfahrt, vom 10. Februar 1899 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 134 und 129) werden die Formulare zu den Zeugnissen über die Prüfung und über die Befähigung 
zum Schiffer auf kleiner Fahrt sowie über die Befugniß zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in 
kleiner und in der Islandfahrt nach Maßgabe der Anlagen D, E, 0, R und 8 festgestellt. 
Berlin, den 6. März 1899. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
Formular D. 
Zeugniß 
über die Prüfung 
zum 
Schiffer auf kleiner Tahrt. 
Der (Seemann N. N.) [Vor= und Zunamen], geboren ... den e 18.. 
wohnhaftnn . ... , welcher nach Ablauf seines fünfzehnten Lebensjahrs Monate zur See 
gefahren ist, hat die Prüfung zum Schiffer auf kleiner Fahrt . ... bestanden. 
.......... ,den.test....·...19 
Die Prüfungskommission. 
(Siegel.) (Unterschriften.)
	        
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