Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

Formular . 
Deutsches Reich. 
— 
Reichewappen. ; 
5 - 
Zeugniß 
über die Befugniß 
zur 
Führung von Hochseefsscherei Segel fahrzeugen in kleiner Fahrt. 
Dem (Seemann N. N.) [Vor= und Zunamen], geboren z. den gen 18 
wohnhaft in . . . ... , welcher die vorschriftsmäßige Fahrzeit zur See zurückgelegt hat, wird hierdurch auf 
Grund des 8. 1a der Bekanntmachung vom 10. Februar 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 129) die Befugniß bei- 
gelegt, Hochseefischerei-Segelfahrzeuge jeder Größe, auch wenn sie mit einer Hülfsmaschine ausgestattet sind 
in der Ostsee, in der Nordsee bis zum 61. Grade nördlicher Breite und im Englischen Kanale zu führen. 
f den len . 19 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.)
	        
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