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Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
In bettehen durch alle Postanstalten und huchhandlungen.
XXVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. April 1899. 14.
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung
der „Vorläufigen Ausgleichung“ vom 26. Juni 1816, 2. Kousulat-Wesen: Exequatur-Ertheiluug 107
betressend den grenzüberspringenden Fabrikverkehr, 3. lizei. :
gegenüber der Königlich niederländischen und der bert *2* · Aueweisung von Auslaͤndern aus dem
Königlich belgischen Negierng Seite 107
1. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Die auf Grund des Artikels 34 des Preußisch-Niederländischen Grenzvertrags vom 26. Juni 1816 zur
Regelung des grenzüberspringenden Fabrikverkehrs am gleichen Tage vereinbarte „Vorläufige Aus-
gleichung zu Gunsten der auf der Grenze beider Staaten wohnhaften Fabrikanten, betreffend die un-
gehinderte und abgabenfreie Ein= und Ausfuhr der rohen Produkte und nicht völlig verarbeiteten
Manufakturwaaren aus ihren resp. aktiven Anlagen“ (Anhang zur Preußischen Gesetz-Sammlung 1818,
S. 95 fl.) ist gegenüber der Königlich niederländischen und der Königlich belgischen Regierung auf den
Ablauf des 30. Juni d. J. gekündigt worden.
Berlin, den 2. April 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Graf v. Posadowsky.
2. Konu sulat = Wesen.
Dem Brasilianischen Vize-Konsul José Marcellino de Moraes Barros in Bremen ist Namens des
Reichs das Exequatur ertheilt worden.