Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3. Marine und Schiffahrt. 
  
Nachtrag 
zum Vertrag über die Unterhaltung deutscher Postdampfschiffsverbindungen mit Ostafien und 
- 12. September 
Australien vom iicheet 1898. 
Zwischen dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe, handelnd im Namen des Reichs, einerseits 
und dem Norddeutschen Lloyd in Bremen, vertreten durch den Direktor Bremermann und den Prokuranlen 
Leist, andererseits ist heute, in Abänderung des Vertrags über die Unterhaltung deutscher Postdampf- 
12. September 
schiffsverbindungen mit Ostasien und Australien vom 230-Sflober 1898, das Folgende vereinbart worden: 
1. 
Der im Artikel 39 Abs. 1 des Vertrags auf den 1. April 1899 festgesetzte Zeitpunkt des Beginns 
der fünfzehnjährigen Vertragsdauer wird auf den 1. Oktober 1899 verlegt. 
2. 
Demgemäß tritt bei der Zeitbestimmung im Abs. 2 des genannten Artikels an Stelle des Monats 
März 1914 der Monat September 1914, ferner bei den Zeitbestimmungen in der Ueberschrift der 
Spalten 3 und 4 des Artikels 4, im Artikel 34 und im Artikel 35 Abs. 1 an Stelle des April 1899 
der Oktober 1899. 
Diese Vereinbarung ist urkundlich in zweifacher Ausfertigung von beiden Theilen unterschrieben 
und untersiegelt worden. 
Berlin, den 24. März 1899. Bremen, den 18. März 1899. 
(L. S.) Der Reichskanzler. (I.. S.) Norddeutscher Lloyd. 
Fürst zu Hohenlohe. Bremermann. Leist. 
4. Handels= und Gewerbe-Wesen. 
Sekanntmachnng, 
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen vom 6. April 1899. 
Das unter dem 27. April 1898 veröffentliche Gesammtverzeichniß derjenigen ausländischen Zoll-- 
stellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge, Sträucher und 
sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen Reblauskonvention be- 
theiligten Staaten erfolgen darf (Central-Blatt S. 240), wird unter 6. Oesterreich-Ungarn (a. die im 
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder) dahin abgeändert, daß die k. k. Neben-Zollämter I 
Fürth aW. und Seidenberg hinzutreten. 
Berlin, den 6. April 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf.
	        
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