122 Sicherung der Volksernährung.
immerhin aber den finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinden Rechmmg tragen
und einer übermäßigen Verteuerung der Fleischnahrung für die Bevölkerung vorbeugen.
Es steht zu erwarten, daß die Steigerung des Angebots an Schweinen
unter 100 kg infolge estlegung des Übernahmepreises für den Fall der Enteignung
zu einem Rückzang der Preise aller freihändig auf dem Markt angebotenen Schweine
führen und weitere Maßnahmen erübrigen wird.
Zwischen zählungen der Schweine am 15. März und 15. April 1915.
Um feststellen zu können, in welchem Maße die bisher erfolgten und die künftig
noch vermehrten Abschlachtungen von Schweinen auf den Bestand eingewirkt haben
und mit welchem Nachdruck auf eine weitere Verminderung hingearbeitet werden
muß, wird eine statistische Nachprüfung des Bestandes durch möglichst einfach ausgestaltete
Zwischenzählungen am 15. März und 15. April 1915 stattfinden. Sie
gewährleistet, daß zwischen der Sicherung einer möglichst großen Menge von Kartoffeln
für die menschliche Ernährung während der Kriegsdauer und der für die
Wiederanfüllung des Viehbestandes nach Beendigung des Krieges notwendigen
Erhaltung einer ausreichenden Zahl von Schweinen zur Nachzucht die richtige
Grenze gefunden wird.
Fleischversorgung.
Die hohen Fleischpreise, auf die schon vorstehend hingewiesen
war, haben in der Zwischenzeit nur stellenweise eine Minderung erfahren.
Im allgemeinen sind sie noch gestiegen. Diese Preissteigerung hat im
wesentlichen ihre natürliche Ursache in dem beschränkten Angebote von Schlachtvieh,
dem eine gegen gewöhnliche Zeiten nicht erheblich geminderte Nachfrage nach Fleisch
gegenübersteht. Das verringerte Angebot wiederum erklärt sich dadurch, daß die
Bestände an Schweinen im Winter stark vermindert worden sind und daß bei der
Landwirtschaft infolge zur Zeit reichlicherer Futtermittel die Möglichkeit zum Durchhalten
und Vermehren der Viehbestände eine Abstoßung erübrigt.
Unter diesen Umständen haben die Fleischpreise eine Höhe erreicht, die im
Interesse der Fleischversorgung für die breite Masse der Bevölkerung die Frage eines
gesetzlichen Eingreisens nahelegte. Der von manchen Seiten, insbesondere von den
Fleischverbrauchern, angeregte Weg einer Höchstpreisfestsetzung durch Bundesratsverordnung
konnte dabei indes bisher nicht beschritten werden. Höchstpreisen für
Schlachtvieh stand das Bedenken entgegen, daß sie bei der Knappheit und den
gestiegenen Preisen vieler Futtermittel zu einer Einschränkung der notwendigen
weiteren Vermehrung der Viehbestände hätten Anlaß geben und so im weiteren
Verlauf eine für die Ernährung des Heeres und der Zivilbevölkerung gleich bedenkliche
Fleischknappheit hätten verursachen können. Gegen die Einführung von Höchstpreisen
für Fleisch sprach — abgesehen von anderen wesentlichen Nachteilen — der Umstand,
daß bei der großen Verschiedenheit in der Beschaffenheit der Ware und den Unkosten
der Fleischer eine einheitliche Festsetzung von Preisen für größere Versorgungsgebiete
ohne große Härten nicht durchführbar erschien. Bevor der Entschluß zu so einschneidenden
Maßnahmen gefaßt werden konnte, empfahl es sich daher, abzuwarten, ob