Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 2 (2)

122  Sicherung  der  Volksernährung.

immerhin  aber  den  finanziellen  Schwierigkeiten  der  Gemeinden  Rechmmg  tragen
und  einer  übermäßigen  Verteuerung  der  Fleischnahrung  für  die  Bevölkerung  vorbeugen.
  Es  steht  zu  erwarten,  daß  die  Steigerung  des  Angebots  an  Schweinen
unter  100  kg  infolge  estlegung  des  Übernahmepreises  für  den  Fall  der  Enteignung
zu  einem  Rückzang  der  Preise  aller  freihändig  auf  dem  Markt  angebotenen  Schweine
führen  und  weitere  Maßnahmen  erübrigen  wird.

Zwischen  zählungen  der  Schweine  am  15.  März  und  15.  April  1915.

Um  feststellen  zu  können,  in  welchem  Maße  die  bisher  erfolgten  und  die  künftig
noch  vermehrten  Abschlachtungen  von  Schweinen  auf  den  Bestand  eingewirkt  haben
und  mit  welchem  Nachdruck  auf  eine  weitere  Verminderung  hingearbeitet  werden
muß,  wird  eine  statistische  Nachprüfung  des  Bestandes  durch  möglichst  einfach  ausgestaltete
  Zwischenzählungen  am  15.  März  und  15.  April  1915  stattfinden.  Sie
gewährleistet,  daß  zwischen  der  Sicherung  einer  möglichst  großen  Menge  von  Kartoffeln
  für  die  menschliche  Ernährung  während  der  Kriegsdauer  und  der  für  die
Wiederanfüllung  des  Viehbestandes  nach  Beendigung  des  Krieges  notwendigen
Erhaltung  einer  ausreichenden  Zahl  von  Schweinen  zur  Nachzucht  die  richtige
Grenze  gefunden  wird.

Fleischversorgung.

Die  hohen  Fleischpreise,  auf  die  schon  vorstehend  hingewiesen
war,  haben  in  der  Zwischenzeit  nur  stellenweise  eine  Minderung  erfahren.
  Im  allgemeinen  sind  sie  noch  gestiegen.  Diese  Preissteigerung  hat  im
wesentlichen  ihre  natürliche  Ursache  in  dem  beschränkten  Angebote  von  Schlachtvieh,
dem  eine  gegen  gewöhnliche  Zeiten  nicht  erheblich  geminderte  Nachfrage  nach  Fleisch
gegenübersteht.  Das  verringerte  Angebot  wiederum  erklärt  sich  dadurch,  daß  die
Bestände  an  Schweinen  im  Winter  stark  vermindert  worden  sind  und  daß  bei  der
Landwirtschaft  infolge  zur  Zeit  reichlicherer  Futtermittel  die  Möglichkeit  zum  Durchhalten
  und  Vermehren  der  Viehbestände  eine  Abstoßung  erübrigt.

Unter  diesen  Umständen  haben  die  Fleischpreise  eine  Höhe  erreicht,  die  im
Interesse  der  Fleischversorgung  für  die  breite  Masse  der  Bevölkerung  die  Frage  eines
gesetzlichen  Eingreisens  nahelegte.  Der  von  manchen  Seiten,  insbesondere  von  den
Fleischverbrauchern,  angeregte  Weg  einer  Höchstpreisfestsetzung  durch  Bundesratsverordnung
  konnte  dabei  indes  bisher  nicht  beschritten  werden.  Höchstpreisen  für
Schlachtvieh  stand  das  Bedenken  entgegen,  daß  sie  bei  der  Knappheit  und  den
gestiegenen  Preisen  vieler  Futtermittel  zu  einer  Einschränkung  der  notwendigen
weiteren  Vermehrung  der  Viehbestände  hätten  Anlaß  geben  und  so  im  weiteren
Verlauf  eine  für  die  Ernährung  des  Heeres  und  der  Zivilbevölkerung  gleich  bedenkliche
Fleischknappheit  hätten  verursachen  können.  Gegen  die  Einführung  von  Höchstpreisen
für  Fleisch  sprach  —  abgesehen  von  anderen  wesentlichen  Nachteilen  —  der  Umstand,
daß  bei  der  großen  Verschiedenheit  in  der  Beschaffenheit  der  Ware  und  den  Unkosten
der  Fleischer  eine  einheitliche  Festsetzung  von  Preisen  für  größere  Versorgungsgebiete
ohne  große  Härten  nicht  durchführbar  erschien.  Bevor  der  Entschluß  zu  so  einschneidenden
  Maßnahmen  gefaßt  werden  konnte,  empfahl  es  sich  daher,  abzuwarten,  ob