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Bekanntmachung.
Mit Zustimmung des Bundesraths habe ich auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungs-
wesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) in der aus dem Nachstehenden näher ersichtlichen
Weise die der Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg ertheilte Erlaubniß zur Beförderung von Aus-
wanderern erweitert.
Berlin, den 30. April 1899.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Rothe.
Fünfter Nachtrag
zu dem Verzeichnisse der auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom
9. Juni 1897 zugelassenen Auswanderungs-Unternehmer (Central-Blatt 1898 S. 221,
273, 289 und 335; 1899 S. 2, 42 und 127).
Namen sie nahinder, Besondere Bedingungen,
der uber we I wen Art der Beförderun deren Erfüllung dem
Auswanderer befördert werden g. .
Unternehmer. · Unternehmer auferlegt ist.
dürfen.
Zu 2. Hamburg-Amerika= Boulogne sur — — —
nische Packetfahrt-Aktien- mer.
Gesellschaft (Hamburg-
Amerika-Linie) in Ham- «
burg.
3. Militär Wesen.
Der unter Leitung des Dr. Hans Karl Schwatlo stehenden Realschule der deutschen und schweizer
Schulgemeinde zu Konstantinopel ist gestattet worden, Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst auszustellen. Die Anstalt darf solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine unter Leitung eines Regierungs-Kommissars abgehaltene Entlassungsprüfung bestanden haben, sofern
für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Aufsichtswegen genehmigt ist. Dispensationen von der
mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.
Der Verleihung der Berechtigung ist rückwirkende Kraft für die im Juni 1898 abgehaltene
Reifeprüfung beigelegt worden; sie hat vorläufig bis zum Ostertermin 1901 einschließlich Geltung.
Berlin, den 29. April 1899.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.