Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. XXII. Band. (22)

86  Grundstücksbeschädig.  durch  Absickerung  von  Kanalwasser.

das  Wasser,  welches  den  Kanal  speiset,  den  nachbarlichen
  Grundstücken  zu.  immittiren,  es  mag  diese
Immission  eine  absichtliche,  oder  in  Folge  der  Art,
wie  der  Kanal  gebaut  ward,  aus  der  Bauführung
sich  ableitende  Thatsache  sein.  Eine  accidentelle
Folge  ist  die  Absickerung  von  Wasser  nicht,  sie  ist
eine  sich  wiederholende,  eine  stätig  fortdauernde  Erscheinung.
  Zu  einer  solchen  Beschädigung  ist  der
Staat  ohne  zur  Entschädigung  verpflichtet  zu  werden,
  nicht  befugt.

Seuffert  Pand.  8.  123  Note  6.  Hagemann

  Erört.  VIII  p.  74.

Das  Gesetz  vom  1.  Juli  1834  sanktionirte
zwar  jene  Erbauung,  enthält  aber  keine  positive  Bestimmung,
  daß  aus  dem  Vollzug  jener  Bauten  sich
ergebende  Beschädigungen  nicht  vertreten  werden
müssen.  Die  Adjazenten  des  Kanals  sind  nicht
servitutpflichtige  Nachbarn,  die  die  Folgen  der
Wasserleitung,  wenn  sie  dadurch  Nachtheile  haben,
unter  ungeschmälerter  Aufrechthaltung  ihrer  Verpflichtlgung
  zur  Entrichtung  ihrer  Grundsteuer,  unbedingt
sich  gefallen  lassen  müssen  (bayer.  LR.  II,  8  8.  12);
sie  haben  vielmehr  den  Schutz  der  Gesetze  in  ihrer
Eigenthumssphäre  in  gleichem  Maaße  zu  beanspruchen,
  wie  der  Staat  auf  seinem  Eigenthumsgebiete.

2)  Wenn  der  k.  Fiskus  besonders  hervorhebt,
daß  ihm  bei  Ausführung  des  Kanals  keine  culpa
zur  Last  liege,  da  die  gesammte  Bauführung  eine
vollständig  regelmäßige,  den  Grundsätzen  der  Technik,
  der  Wissenschaft  und  Hydraulik  entsprechende
gewesen  sei,  so  mag  dem  k.  Fifskus  hierin  in  letzterer
  Hinsicht  Recht  gegeben  werden.  Daraus  aber,
daß  die  Bauführung  zur  Erreichung  der  Zwecke
vollkommen  entsprechend  war,  folgt  nicht,  daß  die
Wahl  der  Mittel  zur  Erreichung  des  Zweckes  keine
kulpose  gewesen  sei.  Daß  dieses  der  Faul  gewesen
ist,  zeigt  der  Erfolg.  Die  Benützbarkeit  des  Ka-