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3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Kagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten
der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 249) ist die Einreihun der Beamten der
Verwaltung des Reichsheeres in die unter Nr. III bis VII des §. 1 und unter Nr. II bis VII des §. 10
dieser Verordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 13. Juni 1895 (Central-Blatt
für das Deutsche Reich S. 207 bis 212) veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird
bezüglich der nachstehend aufgeführten Reichsbeamten ergänzt und abgeändert, wie folat:
Verzeichniß der Reichsbeamten. "
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8. 1
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugskosten der Reichs-
beamten, vom 21. Juni 1875.
Verwaltung des Reichsheeres.
Klasse III. Klasse II.
Vortragende Räthe der obersten Reichs- Vortragende Räthe der obersten Reichs-
behörden. behörden.
2. Sachsen.
Es muß heißen:
Zeile 2: statt Militär-Intendant „Militär--Intendanten“.
Klasse IV. Klasse III.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der höheren Reichsbehörden.
1. Preußen etc.
Es treten hinzu:
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen der Stellenrang der vierten Klasse
der höheren Provinzialbeamten verliehen worden ist.
2. Jachsen.
Es treten hinzu:
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, denen die Besugniß zum Tragen der
Uniform und Abzeichen eines Korps-Auditeurs verliehen worden ist.
Studiendirektor beim Kadettenkorps.
Es fällt weg:
Vortragender Baurath im Kriegsministerium.
Es muß heißen:
Zeile 1: „Rath beim Oberkriegsgericht“.
: 2: „Korps-Auditeure".
3: „Vortragende Räthe vom Cioil“.
3. Württemberg.
Es treten hinzur:
Divisions-, Gouvernements= und Garnison-Auditeure, welchen der Rang auf der 6. Stufe der
Rangordnung verliehen worden ist.
Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.