Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

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gelegenheiten,  Grosikreuz  des  Rothen  Adler·  Ordens  mit  Eichenlaub  und
Groß-Comthur  des  Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern  2c.  2c.  w.,
den  Herrn  Johann  Friedrich  von  Pommer  Esche,  Allerhochst
Ihren  Generaldirector  der  Steuern,  Nitter  des  Rothen  Adler-Ordens
zweiter  Elasse  mit  Stern  und  (beichenlaub  m.  2c.  rc.,
den  Herrn  Alexander  Maximilian  Philippsborn,  Allerhöchst
Ihren  Wirklichen  Geheimen  Legationorath,  Ritter  des  Rothen  Adler-Ordens
  zweiter  Elasse  mit  Eichenlaub  r.  w.  W.,

und
den  Herrn  Martin  Friedrich  Rudolph  Delbrück,  Allerhöchst
Ihren  Director  im  Ministerium  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche
Arbeiten,  Ritter  des  Rothen  Adler-Ordens  zweiter  Classe  mit  Eichenlaub
  2c.  2c.  2c.

und

Seine  Majestät  der  Kaiser  der  Franzosen:

den  Herrn  Heinrich  Gottfried  Aernhard  Alphons  Fürsten
von  va  Tour  d'Auverg,  Allerhschst  Ihren  außerordentlichen
Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister  bei  Seiner  Majestät  dem
Könige  von  Preußen,  Groß-Officier  desn  Kaiserlichen  Ordens  der
Ehrenlegion,  Ritter  des  Königlich  Preußischen  Rothen  Adler-Ordens
erster  Classe  2c.  2c.  2c.

und
den  Herrn  Alexander  Johann  Heinrich  de  Clereq,  Allerhöchst.
Ihren  bevollmächtigten  Minister,  Commandeur  des  Kaiserlichen  Ordens
der  Ehrenlegion  2c.  2c.  K.,

welche,  nach  Austausch  ihrer  in  guter  und  gehöriger  Korm  besundenen  Vollmachten,

  über  nachstehende  Artikel  übereingekemmen  sind:

Artikel  I.

Die  in  dem  Tarif  A.  zu  gegenwärtigem  Vertrage  verzeichneten,  aus  dem
Zollvereine  herstammenden  oder  in  demselben  verfertigten  Gegenstände  sollen  in
Frankreich  bei  ihrer  unmittelbaren  (einfuhr  zu  Lande  wie  zur  See  unter  der
Flagge  eines  Zollvereinestaate#  oder  unter  französischer  Flagge  zu  den,  durch