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Die Marken der Tiefgangsanzeiger werden bei hölzernen Schiffen durch Aichnägel (schmiedeeiserne
Nägel von 2 cm Schaftlänge mit kegelförmigem Kopfe von 1, em Durchmesser), bei eisernen
Schiffen sowie bei Schiffen mit eisernen Borden durch Körnerschläge, deren Mittelpunkte die
Theilung bilden, bezeichnet.
Zur leichteren Unterscheidung werden die vollen Meter durch 3, die halben Meter durch 2, die
zehntel Meter durch je einen Aichnagel oder Körnerschlag bezeichnet. Aichnägel und Körnerschläge
sind auf 5 cm Entfernung von Mitte zu Mitte wagerecht neben einander anzuordnen.
Die Nägelköpfe erhalten einen Anstrich von hervortretender Farbe (weiß auf dunklem, schwarz auf
hellem Grunde, die Körnerschläge einen mit seiner Unterkante den Mittelpunkt der Körnerschläge
schneidenden horizontalen Strich von eben solcher Farbe, dessen Länge bei den vollen Metern 20 cm,
bei den halben Metern 15 cm, bei den zehntel Metern 10 cm beträgt.
Nach Anbringung und Bezeichnung der Tiefgangsanzeiger wird bei jedem von ihnen die Ent-
sernung zwischen der obersten Marke und der senkrecht darüber liegenden Bordkante ermittelt. Die
gefundenen Maße werden in den Aichschein und das Nichprotokoll als „Erkennungsmaße“ eingetragen.
Zu 8g. 8.
A. Meßgeräthe.
Bei der Vermessung des Aichraums sind anzuwenden:
uZwei Dreimeterstöcke mit sestem Messingschuh an jedem Ende und einer Nuth von 1 cm Breitle
und 0,5 cm Tiefe in der Mitte der Vorderseite auf der ganzen Länge.
II. Ein Zweimeterstock,
III. Ein Einmeterstock,
IV. Ein Meßband von Stahl, 15 bis 20 mm breit und 20 m lang, zum Aufrollen um einen
Cylinder eingerichtet und an einem Ende mit einem kleinen Messingringe derart versehen, daß
der Anfangspunkt der Längenmaßtheilung an der Außenkante des Ringes liegt.
Ein Tiefenmaß, bestehend aus zwei Schenkeln von geeigneter Länge. Die Schenkel sind durch
ein starkes Scharnier derart mit einander verbunden, daß sie sowohl zusammengelegt, wie
durch einen sicheren Verschluß rechtwinklig zu einander festgestellt werden können. Jeder
Schenkel ist an seinem Ende mit einem festen Messingschuhe versehen, an der vorderen Seite
des kürzeren Schenkels ist eine Centimetertheilung derart angebracht, daß ihr Nullpunkt mit
der inneren Spitze des rechten Winkels des Tiefenmaßes zusammenfällt.
Ein Satz Winkelmaße, bestehend aus:
einem großen Winkelmaße mit Schenkeln von 1,5 beziehungsweise 1 m Länge,
einem mittleren Winkelmaße mit Schenkeln von je 1 m Länge,
einem kleinen Winkelmaße mit Schenkeln von je 0,5 m Länge.
VII. Eine Leine von 20 mm Umfang und 60m Länge.
VIII. Ein Theiler für die Tiesgangsanzeiger zum Absetzen der Marken, bestehend aus einem Gleit-
stock mit feststellbarem Schieber von 2,5 m Länge mit festem Messingschuh an beiden Enden, nebst
a) 2 Hefteisen mit Flügelmuttern zur Befestigung des Geräths an der äußeren Bordwand;
b) 1 Markirstift zur Bezeichnung der Theilung auf den Tiefgangsanzeigern.
IX. Eine Leine von 6 bis 7mm Umfang und 6m Länge mit einem Lothe von 1 kg Schwere
und Vorrichtung zum Aufrollen versehen.
Aichstempel (§. 10) und zwar:
a) ein Brennstempel 8 hölzerne Schiffe;
b) drei Schlagstempel aus Gußstahl für eiserne Schiffe.
Xl. Ein Körner von chlindrischer Form 10 cm Länge und 1 cm Durchmesser.
XII. Drei Hämmer mit ebener Bahn von 0,5 und 0,75 und 19 kg Gewicht.
XlIII. Ein stählernes Metermaß von 1 m Länge mit Anschlag zum Prüfen der Längenmaße.
XIV. Eine Messingrolle nebst einem eisernen Gewichtsstücke von 2,5 kg mit Haken zur Prüfung
des unter Nr. IV bezeichneten Meßbandes.
XV. Ein Kohlenkorb aus Eisenstäben zum Heißmachen des Aichstempelbrenneisens.
wie die unter Nr. I bezeichneten Stöcke eingerichtet.
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VI.
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