Anhang
Nr. 28 des Central-Blatts für dus Deutsche Rrich.
Berlin, Freitag, den 7. Juli 1899.
Militär-Wesen.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt find.
Bemerkungen.
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Acebersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. *“ Seite
EXEIIIIE 230 | Real-Progymnasien (o.hh)0 289
Real-Gymnasien (A. h)l. . 235Realschulen (C.eeHH. 240
Ober-Realschulen (A.e)rn 237 Höhere Bürgerschulen (ez.)0 248
Progymnasien (B. 33333 l 2z7Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 248
Neal-Progymnasien (R. p).. ...- 238fAndere öffentliche Lehranstalten ((.t) 246
Realschulen (.c ..... 2388 Privat-Lehranstaten. 246
Progymnasien (.a)) 238 Lehranstalten im Auslande 248