Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

Anhang 
Nr. 28 des Central-Blatts für dus Deutsche Rrich. 
Berlin, Freitag, den 7. Juli 1899. 
  
  
Militär-Wesen. 
  
Gesammtverzeichniß 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt find. 
Bemerkungen. 
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an 
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten 
unter A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit 
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen 
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem 
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung 
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Acebersicht. 
Oeffentliche Lehranstalten. *“ Seite 
EXEIIIIE 230 | Real-Progymnasien (o.hh)0 289 
Real-Gymnasien (A. h)l. . 235Realschulen (C.eeHH. 240 
Ober-Realschulen (A.e)rn 237 Höhere Bürgerschulen (ez.)0 248 
Progymnasien (B. 33333 l 2z7Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 248 
Neal-Progymnasien (R. p).. ...- 238fAndere öffentliche Lehranstalten ((.t) 246 
Realschulen (.c ..... 2388 Privat-Lehranstaten. 246 
Progymnasien (.a)) 238 Lehranstalten im Auslande 248
	        
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