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e) Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter sowie zur
Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen.
Die auf der Insel Wilhelmsburg errichtete Abfertigungsstelle des Hauptzollamts zu Harburg
— Central-Blatt 1898 S. 236 — ist lediglich für den Verkehr der Dampfmühle des G. Plange da-
selbst bestimmt.
Im Bezirke des Hauplsteueramts zu Biebrich ist das Steueramt ! zu Hochheim in ein Steuer-
amt ll unter Belassung der bisherigen Abfertigungsbefugnisse umgewandelt und das Steueramt II zu
Usingen aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramte II zu Bischofstein im Bezirke des Hauptsteueramts zu Osterode die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Salz für Privalkreditlager und von Begleitscheinen II über Salz,
dem Steueramte 1 zu Weißenfels im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die
Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über die für die Firma F. F. Schäfer zu Weißenfels
behufs demnächstiger Denaturirung eingehenden Sendungen von Baumwollensamen und Ricinusöl,
dem Steueramte ! zu Betzdorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuwied die Befugniß zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen ll,
dem Steueramte I zu Northeim im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münden die Besugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen ! über das für die Korrektionsanstalt zu Moringen zur Mattenfabrikation
eingehende Kokosgarn,
dem Steueramte II zu Pölitz im Bezirke des Hauptsteueramts Stettin II die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und -Stengel der Nummer 25 v 1 des
olltarifs,
8 dem Hauptsteueramte zu Wandsbek die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf
Abgabenvergütung angemeldeten Kakaowaaren,
dem Steueramte 1 zu Paderborn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lemgo die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über das für den Fabrikanten Conrad Daum zu Cassel in Paderborn
eingehende zur Mattenfabrikation bestimmte Kokosgarn und
den Steuerämtern I!I zu Wellesweiler und Spiesen im Bezirke des Hauptsteueramts zu
Saarbrücken die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier.
Im Königreiche Bayern.
Die Uebergangssteuerstelle zu Mittelbexbach im Bezirke des Hauptzollamts zu Kaiserslautern
ist aufgehoben worden.
m Bezirke des Hauptzollamts zu Landau ist zu Knöringen eine Uebergangsstelle mit der Be-
fugniß zur Ausstriung und Erledigung von Uebergangs= und Transportscheinen über Weinsendungen
errichtet worden.
Im Königreiche Sachsen.
Dem Untersteueramte zu Mittweida im Bezirke des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter, geschnittenen Taback und
Cigaretten sowie von Versendungsscheinen II über inländischen Taback ertheilt worden.
Im Königreiche Württemberg.
Dem Kameralamt zu Neuenstadt ist die Besugniß zur Ausstellung von Versendungsscheinen I
und ll über inländischen Branntwein und dem Hauptzollamte zu Heilbronn die Befugniß zur Abfertigung
von Plattstichgeweben aus Baumwolle (Nr. 2 45 des Zolltarifs) zu den ermäßigten Zollsätzen bei-
gelegt worden.
Im Großherzogthume Baden.
Die Nebenzollämter II zu Hauenstein im Bezirke des Hauptsteueramts zu Säckingen und zu
Wallhausen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Konstanz sind aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptsteueramte zu Konstanz die Befugniß zur Abfertigung von Plattstichgeweben aus
Baumwolle (Nr 2/15 des Zolltarise) zu den ermäßigten Zollsätzen,