Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

— 287 — 
Tentral. Blatt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamte des Innern. 
In betztehen durch alle P#osstanstalten und Huchhandlungen. 
XXVI. Jahrgang Berlin, Freitag, den 4. Auguft 1899. 32. 
  
  
  
abg.e.... EA * ... J 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des Handbuchs für 
Inhalt: 1. Kosulat. Wesen: Ermächtigung zur Vor- - - . 
.. · . diedeutlchehandelsmanneaafdaöJaht1899.388 
nahm«voncmmqndbmw»—EZ""W"V·EU eillungen. 4. Beterinär-Wessen: Bekanntmachung, betreffend die Be- 
2. Kolouial- Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von seitigung von Anstechungestosten det. Biehbesörderungen 
Civilstands-Akten im Schutzgebiete von Deutsch · Reu- 5. —** Ausmilung von Ausländern aus dem 
Guinen. 287 Reichsgebiete 66E 289. 
  
1. Kousfulat Wesen. 
Dem Vertreter des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Smyrna, Vize-Konsul von Versen, ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 
für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen mit Einschluß der unter 
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
solchen zu beurkunden. 
Dem Kaiserlich japanischen Konsul Max Nößler in Bremen ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem griechischen General-Konsul Emil Kopp in Frankfurt a. M. ist Namens des Reichs das Exequatur 
ertheilt worden. 
Dem Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Freiburg i.B. Benjamin 
F. Liefeld ist Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden. 
2. Kolonial Wesen. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete, 
(Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75) und des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des 
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. 1870 S. 599) ist 
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