Heinrichs Unterwerfung. 453
sitzungen entrissen zu werden drohten, ein Ende zu machen. Deshalb ließ er
sich, nach Erlangung freien Geleites, durch den Erzbischof Wichmann von
Magdeburg gleichsam als dessen Schutzbefohlener auf den kaiserlichen Reichstag
zu Erfurt führen und fiel dort dem Kaiser zu Füßen, indem er sich dessen e. 10.
Gnade ganz anheim gab). Von diesem Anblicke wurde der Kaiser tief Nov.“)“
gerührt. Vor seine Erinnerung traten die langen Jahre, während deren enge
Freundschaft sie beide verbunden, während deren sie beide Schulter an
Schulter gekämpft hatten, auf dem Schlachtfelde und im Rate der Fürsten,
dann wieder der Tag, an dem er selbst sich vor dem gedemütigt, der ihm jetzt
zu Füßen lag, und der lange, blutige Hader zwischen ihnen; endlich die Erwägung,
daß er wohl an diesem jähen Umschwunge nicht ganz schuldlos sei.
Tränen entströmten seinen Augen, schnell hob er den Herzog auf und küßte
ihn auf den Mund. Aber als die zahlreich anwesenden Fürsten die nahende
Versöhnung sahen, erfüllte ihr Herz sich mit Ingrimm. Jetzt endlich hatten sie
mit äußerster Anspannung ihrer eigenen Kräfte den stolzen Welfen niedergeworfen,
seinen Hochmut gezüchtigt, seine Herrsch= und Eroberungssucht unschädlich
gemacht, und da sollten seine Vergehen vergeben und vergessen werden
und er die frühere Macht zurückerlangen, damit er sein altes Spiel von
neuem beginnen und an ihnen desto schrecklichere Rache nehmen könne? Dies
wollten sie nicht dulden. Einmütig gingen sie zum Kaiser und zwangen diesen,
der ja zum größten Teil auf ihren guten Willen angewiesen war, ihnen bei
seinem königlichen Throne zu schwören, daß Heinrich nur mit ihrer aller Einwilligung
seine früheren Besitzungen wieder erhalten solltef). Eine tatsächliche
Illustration erhielt dieser Schwur, als jetzt Schloß Homburg, ein Zubehör
der Heinrich rechtmäßig zuerkannten winzenburgischen Grafschaftit),
das aber Bischof Adelhog von Hildesheim fälschlich als ein Lehen seiner Kirche
bezeichnete, dem Herzog, wie alles, was er als Lehen besaß, entzogenff##t)
und ferner die Verhältnisse des sächsischen Palatinats endgültig geordnet
wurden. Landgraf Ludwig von Thüringen, der zu Gelnhausen Pfalzgraf
von Sachsen geworden wars), trat diese Würde jetzt seinem Bruder Hermann
abö#)h.
Der endliche Schiedsspruch des Kaisers und der Fürsten über Heinrich den
*) 25 000 Mark, doch war damals das Geld fast zwanzigmal teurer als jetzt.
½½%% Krit. Erört. IVa. — Anon. Saxzo, p. 112. — An. Erphesf. Maj. — Arn. Lubic.
II. 22: Dux .. totum se submittens gratiae imperatoris venit ad pedes eius.
%% Arn. Lubic. II, 22. — Catalogus archiepiscoporum Bremensium ap. Mencken,
Scr. r. Germ. III, p. 790.
fü0 Arn. Lubic. L.c.
X) Seite 135.
ft##l Scheid, Oria. Guelf. III, p. 110, f. Altenstücke, p. 547 ff. — Chroniocon Hildeshemense
ap. Leibnitz, Scr. Br. I. p. 748.
5) Siehe S. 437, Anmerkung ?), sowie Krit. Erört. Mh.
SS) Ann. 8. Petri. Erphesf. Maj., p. 66. — Chr. S. Petri Erford. Mod., p. 191. —
Hartung, S. . * Grafschaft Commerschenburg selbst war an das Sth alberstadt,
die Allode des Hauses Sommerschenburg, größtenteils in der Grafschaft Seehausen
gelegen, an das Erzstift Magdeburg gekommen; Krit. Erört. II h.