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2. Zoll- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg ist die Zuckerfabrik zu Spora, welche der mit dem
Steueramt I zu Zeitz verbundenen Zuckersteuerstelle unterstellt war, sowie im Bezirke des Hauptsteueramts
zu Frankfurt a. O. die zur Zuckersteuerstelle Frankfurt a. O. gehörige Zuckerfabrik Lebus und die zur
Zuckersteuerstelle in Seelow gehörige Zuckerfabrik Tucheband eingegangen.
Das Salzsteueramt ! zu Beesenlaublingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Halle a. S.
ist in ein Salzsteueramt ll umgewandelt und das Steueramt ll zu Arneburg im Bezirke des Hauptsteuer-
amts zu Stendal ist aufgehoben worden.
Das Steueramt ! zu Warmbrunn ist von dem Bezirke des Hauptzollamts zu Liebau abgezweigt
und dem Hauptsteueramte zu Liegnitz zugetheilt worden.
Bei dem Steueramt 1 zu Saarlouis im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saarbrücken ist eine
öffentliche Niederlage errichtet worden.
Das Steueramt hat zugleich folgende Abfertigungsbefugnisse erhalten:
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über zollpflichtige Waaren und
zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über inländisches Salz, zur Erledigung von Ver-
sendungsscheinen 1 und ll über inländischen Taback, zur Ausfertigung von Musterpässen über
Gegenstände des freien Verkehrs, zu sämmtlichen Abfertigungen im Eisenbahnverkehre, zur Ab-
fertigung von Leinwand (Nr. 22f, g 1 und 2 sowie Anmerkung zu 22 f und g des Zolltarifs)
und von Wollenwaaren (Nr. 41 4 5 und 6 des Zolltarifs) zu anderen als den höchsten Zoll-
sätzen dieser Tarifnummern, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus-
gehenden Bieres und Branntweins und zur Untersuchung der deklarirten Verschnittweine und
Moste auf ihre Eigenschaft als solche.
Zu Hemmoor im Bezirke des Hauptsteueramts zu Stade ist eine Zollabfertigungsstelle mit
folgenden Befugnissen errichtet worden:
zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen ! über das für das Privatl-Transitlager
der Cementfabrik Hemmoor bestimmte oder von ihr zu verzollende Nutzholz und zur Aus-
fertigung von Begleitscheinen 1 über die nach Füllung mit Cement in das Ausland auszu-
führenden, aus ausländischem Holze in dem vorbezeichneten Privatlager hergestellten Fässer.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt ! zu Hersfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen I über die daselbst im Veredelungsverkehr eingehenden Handschuhsendungen,
dem Steueramt ! zu Gelnhausen in demselben Hauptamtsbezirke die Befugniß zur Erledigung
von Begleitscheinen I über Glas und Glaswaaren der Nr. 10a und b des Zolltarifs,
dem Steueramt l zu Dülken im Bezirke des Hauptsteueramts zu Crefeld hinsichtlich des für das
Privatlager der Firma Ferd. Fuesers zu Dülken bestimmten oder aus diesem Lager abgefertigten rohen
Kaffees die Befugniß:
zur Ausfertigung von Begleitscheinen I und II, zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und zwar
auch für unter Eisenbahnwagenverschluß eingehendes Begleitscheingut, und zur Erledigung von
Begleitzetteln (Ladungsverzeichnissen),
dem Steueramt ! zu Warendorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Münster i. W. die Be-
fugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen II über inländischen Tabak und
dem Hauptsteueramte zu Preußisch-Stargardt die Befugniß zur Abfertigung mit Begleit-
schein 1 unter Eisenbahnwagenverschluß für das Privattheilungslager der Firma Goldfarb & Co. daselbst
eingehender ausländischer unbearbeiteter Tabackblätter.