Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 12. Oktober 1899 beschlossen: 
Für die am 1. Juli 1899 in öffentlichen Zollniederlagen oder in Privatlagern unter 
amtlichem Mitverschlusse vorhanden gewesenen spanischen Verschnittweine und -Moste bedarf es 
des Nachweises des unmittelbaren Einganges aus dem Ursprungslande nicht. Diese Weine 
und Moste werden ungeachtet des Umstandes, daß bei ihrer Einlagerung die Anmeldung als 
Verschnittweine und Moste unterblieben ist und daß sie während der Lagerung eine Be- 
handlung, Umfüllung oder Theilung erfahren haben, zur Untersuchung auf den Alkohol= be- 
ziehungsweise Fruchtzucker= und Extraktgehalt und bei nachgewiesener Identität sowie beim 
Vorhandensein der vertragsmäßigen Eigenschaften im Falle der vorschriftsmäßigen Verwendung 
zum Verschneiden zu dem Vertragszollsatze von 10 & für den Doppelzentner zugelassen. 
Die Gestellung der Weine und Moste zur Untersuchung auf den Alkohol= beziehungsweise 
Fruchtzucker= und Extraktgehalt muß jedoch spätestens bis zum 31. März 1900 erfolgen. 
Die vorstehenden Bestimmungen haben auf spanische Verschnittweine und -Moste, die am 
1. Juli d. J. in Freibezirken oder Zollausschlüssen vorhanden gewesen sind, sinngemäße An- 
wendung zu finden. 
Berlin, den 23. Oktober 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Koerner. 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
7“ Name und Stand Alter und Heimath GOrund Behörde, welche die daum 
S— 
E. n der Bestrafung. Ausweisung Ausweisungs- 
1 der Ausgewiesenen. ftrasuns beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I a. 4. b. 6. 
a) Auf Grunbd des 8. 39 des Strafgesetzbuchs. 
1. Anton Wardega, geboren am 9. Januar 1869 zusKuppelei (8 Monatess niglich nrpshe 17. Oktober 
Sattlergeselle, Zdunska-Wola, Kreis Sieradz, Ruß-, Gefängniß, laut Er- Reglerungs-Präsident . I. 
land, russischer Staatsangehßriger, kenntniß vom 24. Ja-| zu Breslau, 
nuar 1899), 
b) Auf Grund des §F. 362 des Strafgesetzbuchs. 
2. Anton Fleigel, auch geboren am 24. Mai 1852 zu Unter- Betleln, Königlich preußischer p„. September 
Fleigl, Kürschner, Berkowity, Bezirk Melnik, Böhmen, Regierungs-Präsident d. J. 
ortsangehörig ebendaselbst, zu brels , 
3. Julius Schäppi, geboren am 10. Juli 1857 zu Uetikon, desgleichen, Königlich preußischer 10. Oktober 
Schlosser, Kanton Zürich, Schweiz, NRegserungs-Fräsident 1 d. J. 
zu Sigmaringen, 
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Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Cedruckl bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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