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3. Zoll-- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
In der Veröffentlichung auf Seite 326 des Central-Blatts von 1899 ist im letzten Absatze vorletzte
Zeile stalt „Goldfarb & Co." zu setzen: „J. Goldfarb.“
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Neustadt O.-Schl. ist das Steueramt lI zu Friedland O.-Schl.
unter Umwandlung in ein Steueramt I nach Zülz verlegt worden. In Zülz ist eine mit dem Steuer-
amt I daselbst verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche für die Zuckerfabrik zu Schönowitz
uständig ist. Letztere war bisher der mit dem Hauptzollamt in Neustadt O.-Schl. verbundenen Zucker-
jeuerstel zugetheilt.
Das Steueramt l zu Ujest im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gleiwitz ist in ein Steueramt 1l
umgewandelt worden.
Dem Nebenzollamt I zu Dzieditz im Bezirke des Hauptzollams zu Myslowitz ist die Befugniß
zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres und zur Ertheilung der
Ausgangsbescheinigung beigelegt worden.
Im Königreiche Bayern.
Zu Wildenau im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof ist ein Nebenzollamt llI errichtet worden.
An Stelle der aufgehobenen Aufschlag = Einnehmerei Pfatter ist in Aufhausen im Bezirke des
Hauptzollamts zu Regensburg eine Aufschlag = Einnehmerei errichtet und dieser die Befugniß zur Aus-
fertigung von Versendungsscheinen I und ll über Branntwein ertheilt worden.
Zu Regensburg ist eine als besondere Geschäftsabtheilung des dorligen Hauptzollamts
sungirende, mit der unbeschränkten Befugniß zur steuerlichen Abfertigung nach Maßgabe der Ausführungs-
bestimmungen zum Zuckersteuergesetz ausgestattete Zuckersteuerstelle errichtet und die Zuckersteuerstelle in
Bayreuth aufgehoben worden.
Es ist ertheilt worden: «
demNebenzollamtlzuFreylaliingimBezitkedesHauptzollamtözuReichenhalldieBefugmß
zurAbfektigungvonWaarenderZolltarisnummer4ld5und4ldszuanbeknalsdenhöchstenZoll-
fähendieferNummekthderAusschlagsEinnehmereiqullektissenimBezitkebeöHauptzollamtszu
Memmingen die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über undenaturirten zu Heilzwecken
bestimmten Branntwein und
der Ausschlag-Einnehmerei zu Neustadt a. S. im Bezirke des Hauptzollamts zu Schweinfurt
die Befugniß zur Erhebung der Uebergangsabgabe von Bier sowie zur Ausfertigung und Erledigung
von Uebergangsscheinen über Bier.
Im Königreiche Württemberg.
In Dettingen u. T., Owen, Unterlenningen und Oberlenningen im Bezirke des
Kameralamts zu Kirchheim sind Grenzsteuerämter mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangs-
scheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz errichtet worden. Dieselbe Befugniß ist dem
zu Eriskirch im Bezirke des Kameralamts zu Tetinang errichteten Grenzsteueramte beigelegt worden.
Dieselbe unbeschränkte Befugniß ist dem im Bezirke desselben Kameralamts belegenen Grenzsteueramte zu
Hemigkofen, welchem die genannte Besugniß bisher nur für den Verkehr auf der Straße von Lindau
nach Tettnang zustand, übertragen worden.
Im Großherzogthume Baden.
Der Steuer-Einnehmerei zu Schönau i. Wiesenthal im Bezirke des Finanzamts zu St. Blasien
ist die Befugniß zur Erledigung von B twein-Versendungsschei 1 und II ertheilt worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Dem Steueramte zu Groß-Gerau im Bezirke des Hauptsteueramts zu Offenbach ist die Befugniß
zur Abfertigung zuckerhaltiger Fabrikate, für welche die Gewährung der Zuckersteuervergütung beansprucht
wird, ertheilt worden.