Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1899. (27)

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3. Auswanderungs-Wesen. 
Bekanntmuchung. 
Mit Zustimmung des Bundesraths habe ich auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungs- 
wesen vom 9. Juni 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) in der aus dem Nachstehenden näher ersichtlichen 
Weise die der Hamburg-Amerika-Linie in Hamburg ertheilte Erlaubniß zur Beförderung von Aus- 
wanderern erweitert. 
Berlin, den 2. Februar 1899. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Rothe. 
Vierter Nachtrag 
zu dem Verzeichnisse der auf Grund des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 
9. Juni 1897 zugelassenen Auswanderungs-Unternehmer (Central-Blatt 1898 S. 221, 
273, 289 und 335; 1899 S. 2). 
  
  
Häfen, Länder, i 
Namen über welche nach welchen Besondere Bedingungen, 
der Auswanderer befördert werden Art der Beförderung. deren Erfüllung dem 
Unternehmer. dürfen Unternehmer auferlegt ist. 
Zu 2. Hamburg= — Andere Staaten — Es dürfen nach anderen 
Amerikanische Brasiliens als Staaten Brasiliens als 
Packetfahrt = Ak- die drei süd- den drei südlichsten nur 
tien -Gesellschaft lichsten. nichtdeutsche Auswanderer 
(Hamburg-Ame- befördert werden. 
rika = Linie) in 1 
Hamburg. 
  
  
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Kaiserliche Zollinspektor Dützmann in Mülhausen im 
Elsaß an Stelle des in den elsaß-lothringischen Landesdienst zurückberufenen Kaiserlichen Hauptsteueramts- 
Rendanten Rohr den Königlich preußischen Hauptzollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit sowie den 
Königlich preußischen Hauptsteuerämtern zu Friedland in Ostpreußen und Gumbinnen als Stations- 
kontroleur mit dem Wohnsitz in Tilsit vom 1. Februar d. J. ab beigeordnet worden.
	        
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