Wahrend der Monate Oktober bis einsch#estlich März werden die Abgabensätze des l. Tarifs um 10 Prozent erhöht.
Anlage 2.
Bestimmungen
über die
Abgaben-Erbebung auf dem Kaiser Wwilbelm - Kanal.
Ablchnitt I.
„Tarife."“
I. Tarif für die Fahrt auf dem Naiser Wilhelm - Kanal.
Für die Fahrt auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal werden von sämmtlichen Fahrzeugen, mit Aus-
nahme der zur Kaiserlichen Marine und zur Kanalverwaltung gehörigen, Abgaben nach folgenden Sätzen
erhoben:
A. von beladenen Fahrzeugen.
1. Im Durchgangsverkehr (von der Elbe zur Kieler Föhrde oder umgekehr)).
a) im allgemeinen Durchgangsverkehr
für die ersten 400 Registertons Netlo je.. .
für die überschießenden, bis einschließlich 600 Negistertons Netto je ..
für die weiter überschießenden, bis einschließlich 800 Negisertons Netto ie
für die weiter überschießenden Rgistertons Netto je .
mindestens aber
b) im deutschen Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Neichs- Gesebl. S. 97 —)
bei einer Schiffsaröß bis zu 50 Negistertons Netto einschließlich für *§*“ Negisterton
Netto
mindestens aber
2. Im Theilstreckenverkehr (von der Elbe oder der Ollsee nach e einem Platze am
Kanal oder umgekehrt oder zwischen Plätzen am Kanal)
für jede Registerton Netto
u) für das Passiren einer der Endschleusen.
b) für jede Strecke von 5 km (angefangene für voll gerechne#) .
miudestens aber, wenn eine Endschleuse passirt is
sonst .
mit folgenden Anenahmen:
5) Fahrzeuge im Küstenfrachtverkehr (Gesetz vom 22. Mai 1881 — Reichs-Gesetzbl.
S. 97 —) bis 50 Registertons Netto einschließlich zahlen für jede Regstenoon Netlo:
a) für das Passiren einer der Endschleusen . . . ·
l)furjcchtrcckcvonbkmsangefangenefcuvoll gerechnet).
mindestens aber, huem eine Endschleuse passirt ist
sonst
95 Fahrzeuge, die nachweislich an einem der durch den Kanal abgeschnitenen Wasser-
läufe der Burg-Kudensee'er Niederung beheimathet sind, zahlen für die Strecke
von der Elbe bis Km 23 einschließlich überhaupt
für jede Registerton Netto
mindestenus aber .
2).chinercofjeneiiiiiduichRiidik oder Segel zu bewegende Boole fatren im
Kanal frei, für das Passiren einer der Endschleusen zahlen sie
B. von leeren oder in Ballast laufenden Fahrzeugen
Mark
0,10
0,01
1,00
0,10
1,00
1,00
nach den um 20 Prozent verminderten Sätzen zu 1 und 2, unbeschadet der dort festgesetzten Mindestabgaben.
15