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Bekanntmachung.
Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
Vom 1. April ab wird auf Grund des Artikel 1 II. des Gesetzes, betreffend einige Aenderungen
von Bestimmungen über das Postwesen vom 20. Dezember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 715—719), der
Geltungsbereich der Orlstaxe (§. 50, des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom
28. Oktober 1871) auf die in dem nachstehenden Verzeichniß aufgeführten Nachbarpostorte ausgedehnt.
Die im Reichs-Poslgebiete für Briefsendungen im Ortsverkehre durch die Postordnung festgesetzten Gebühren
kommen außer für die innerhalb des Reichs-Postgebiets belegenen Nachbarpostorte auch für den Nachbar-
ortsverkehr zwischen dem Reichs-Postgebiet einerseits und den Poslgebieten der Königreiche Bayern und
Württemberg andererseits in jeder Richtung zur Erhebung. Im Nachbarortsverkehre zwischen den letzteren
beiden Staaten findet die im Königreiche Bayern für Briefsendungen gültige Ortstaxe in beiden Richtungen
Anwendung.
Berlin, den 20. März 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Podbielski.
Verzeichniß
der
Nachbarpostorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortsbrieftaxe ausgedehnt wird.*)
A. Reichs-Postgebiet;
B. Grenzverkehr zwischen dem Reichs-Postgebiet und Bayern;
C. Grenzverkehr zwischen dem Reichs-Postgebiet und Württemberg;
D. Grenzverkehr zwischen Bayern und Württemberg.
Namen der Nachbarpostorte. Namen der Nachbarpostorte.
A. Reichs-Postgebiet.
Aachen . . . I Forst (Bez. Aachen) I Alsterdorf . . . . I Ohlsdorf
— . . . . . I Rothe Erde I Altefähr . . . . . I Stralsund
. . . . . . I Steinebrück b. Aachen I Altenbochum . . I Bochum
Abbehausen . I Ellwürden I . . . . . . I Laer (Kr. Bochum)
Adlershof . . I Altglienicke (Bz. Berlin) I Altendorf (Rheinland). I Altenessen
- . . . . . . I Cöpenick I - - . I Bergeborbeck
Agnetendorf . . . I Hermsdorf (Kynast) I — - I Borbeck
Ahlbeck (Seebad) . I Seebad Heringsdorf I - - I Essen (Ruhr)
Alf. .. . . . . . I Bullay I - - I Frohnhausen (Ruhr)
Allendorf (Werra) . I Sooden (Werra) I - - I Holsterhausen (Bz. Düsseldorf
Alstaden . . . . . I Mülheim (Ruhr) I
. . . . . I Oberhausen (Rheinland) I - - . I Rüttenscheid
- . . . . . I Styrum I Altendorf (Sachsen) . . I Chemnitz
Alsterdorf . . . . I Fuhlsbüttel I - - . . I Kappel (Sachsen)
- . . . . . I Großborstel I - - . . I Schönau b. Chemnitz
- . . . . I Hamburg I Altendorf (Schlef) . . I Ratibor
*) Anmerkun Die eingemeindeten Vororte gehören ebenso wie ihre im Verzeichniß aufgeführten Hauptorte
zum Geltungsbereiche der Ortsaxe im Nahverkehre.
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