Samstag, den 25. September 1897. 62. Jahrgang. Aũ 20.
I. K. Seuffert'-Blätter
für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Inhalt: Scizzen zum Bürgerlichen Gesebuch: Vereinsrecht.
Seizzen zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
III.
Vereinsrecht.
Von Dr. Julius von Staudinger.
Das Vereinsrecht gehört zu den so zu sagen modernsten
Materien des BGB. Es regelt Verhältnisse,
welche tief in das Leben der Gegenwart eingreifen und
regelt sie unter Durchführung von Gesichtspuncten, welche
vorwiegend mit Rücksicht auf die Bedürfnisse unseres
Zeitalters zurecht gerichtet sind. Das Vereinsrecht klar
zu überschauen, erfordert übrigens schon einiges Eindringen
in die Gesetzesvorschriften. Darum sei ihm auch diese
zur ersten Orientirung geschriebene Scizze gewidmet.
81.
Der hier ins Auge gefaßte Titel des BGB. (I. Buch,
1. Abschn., 2. Titel) hat im Entwicklungsgange sehr verschiedenartige,
wechselnde Phasen durchgemacht. Sie können
hier nicht alle geschichtlich verfolgt und dargestellt werden").
In der Hauptsache handelt es sich vornehmlich um das, was
schliehlich Gesetz geworden ist. Zu dessen Verständniß
*) vul. desfalls namentlich den Bericht der Reichstagscommission
(Heymann'sche Ausgabe) S. 9fg., sowie die Reichslagsverh.
(Guttentag'sche Ansgabe) S. 19.
Neue Folge. Band XI.II.