Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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3.  Versicherungs  -Wesen.



Bekanntmachung,
betreffend  die  nach  dem  Invalidenversicherungsgesetze  für  die  Selbstversicherung  zu  verwendenden
  besonderen  Quittungskarten  (Formulare  B).



Nach  Ziffern  1,  2  der  Bekanntmachung  vom  10.  November  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  667)
müssen  die  auf  Grund  des  Invalidenversicherungsgesetzes  für  die  Selbstversicherung  und  deren  Fortsetzung
  vom  Bundesrathe  vorgeschriebenen  besonderen  Quittungskarten  (Formular  B)  in  Stoff  und  Format
den  bisherigen  Quittungskarten  entsprechen  und  grau  gefärbt  sein.

Jene  besonderen  Quittungskarten  sind  demgemäß  aus  einem  Stoffe  herzustellen,  welcher  nicht  mehr
als  50  Prozent  Cellulose  enthalten  darf;  der  Rest  muß  aus  Leinen  und  Baumwolle  derart  zusammengesetzt
  sein,  daß  Leinen  um  mindestens  5  Prozent  überwiegt.  Der  Stoff  muß  eine  mittlere  Reißlänge
von  4500  m  und  eine  mittlere  Dehnung  von  4  Prozent  haben,  bei  der  Verbrennung  einen  Aschengehalt
von  nicht  mehr  als  4  Prozent  zurücklassen  und  im  Quadratmeter  ein  Gewicht  von  277  bis  283,  im  Durchschnitt
  280  g  aufweisen.

Die  graue  Färbung  ist  durch  Zutheilen  von  naturblauer  Leinenfaser  zum  Stoffe  und  Abtönen
mit  Miloriblau  und  Chromgelb  herzustellen.

Berlin,  den  4.  Januar  1900.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Woedike.



4.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.



Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  am  21.  Dezember  1899  beschlossen:

In  den  Ausführungsbestimmungen,  betreffend  das  Gesetz  über  die  Erhebung  einer
Abgabe  vom  Salz,  vom  5.  Juli  1888  erhält  der  dritte  Absatz  des  §.  21  folgenden  Zusatz:

„Die  obersten  Landes-Finanzbehörden  können  unter  Anordnung  der  erforderlichen
Kontrollen  genehmigen,  daß  auf  diese  Art  denaturirtes  Salz  auch  zum  erstmaligen  Einsalzen
  von  Heringen  u.  s.  w.  steuerfrei  verwendet  wird.“

Berlin,  den  10.  Januar  1900.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  v.  Fischer.