Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster 6. 
Bundesstaat: 
(G. B. §. 84.) 
Verwaltungsbezirk: 
Nachweisung 
der 
durch die Anschaffung und Aufstellung von Sammelgefäßen, Meßuhren, 
Metallkappen, Kunstschlössern u. s. w. für Brennereien entstandenen, von der 
Branntweinsteuergemeinschaft zu tragenden Kosten. 
  
1. bis „Viertel des Rechnungsjahrs 19 
  
Anleitung zum Gebraunche. 
1. Diese Nachweisungen sind, sofern von der Branntweinsteuergemeinschaft zu tragende Kosten entstanden sind, viertel- 
lahrlich aufzustellen und den Uebersichten der Einnahme an Verbrauchsabgabe und Zuschlag beizurügen. 
. Die in den Spalten 3 bis 10 anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Rechnungsjahrs, 
also z. B. in der Nachweisung für das 1. bis 3. Vierlel die Ausgaben für April bis einschließlich Dezember. 
3. In der Spalte 11 sind die Ansätze in den Spalten 7 und 9 zu erläutern. 
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