Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster 7. 
Stenerhebebezirk Eschroege. (G. O. S. 31 und 239.) 
Brennereirolle. 
Abschnitt A. 
Daß in diese Rolle alle hierher gehörigen Brennereien mit ihren Geräthen vollständig und 
richtig aufgenommen worden sind, bescheinigt 
5 
. Beim Wechsel im Be 
E„Schusege, den Iten Juli 1894. 
Kaeczkek, 
Oberkoneroleur. 
Anleitung zum (WGebrauche. 
Für jede Vrennerei ist eine besondere Abtheilung anzulegen. Die Abtheilungen sind mit fortlaufenden Nummern, 
die Rolle ist mit einem nach der Buchstabenfolge geordneten Namensverzeichnisse zu versehen. 
Sobald die Räume- und Gerätheanmeldung einer neu errichteten Brennerei bei der Hebestelle eingeht, trägt diese 
in die sofort zu eröffnende Abtheilung der Rolle den Namen des Besitzers und den Ort der Brennerei ein. Die 
Nummern, Benennungen und Raumgehalte der Geräthe werden auf Grund der vom Oberkontroleur bescheinigten 
Anmeldung und der zugehörigen Vermessungsverhandlungen nachgetragen. 
i- ist der Name des bisherigen Besitzers mit rother Tinte zu durchstreichen, der Name des 
neuen Besitzers daneben oder darüber zu schreiben und das Namensverzeichniß zu berichtigen. 
Veränderungen im Geräthestande werden * Grund der bescheinigten Veränderungsanzeigen und der Vermessungs- 
verhandlungen nachgetragen: dabei sind abgemeldete oder abgeänderte Geräthe mit rother Tinte und zwar so zu 
streichen, daß die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. Die abgeänderten und neu hinzutretenden Geräthe 
werden unter der letzten Eintragung der betreffenden Spalte nachgetragen. 
Wird eine Brennerei gänzlich abgemeldet, so ist dies in der Brennereirolle zu vermerken; die zugehörige Abtheilung 
ist mit rother Tinte zu durchkreuzen und das Namensverzeichniß zu berichtigen. Bleiben zu Brennereizwecken ge- 
eignete Brennvorrichtungen zurück, so sind sie in einen Anhang zur Brennereirolle (G. B. F. 64) zu übertragen. 
In der Spalte 18 sind alle dem Brennereibesitzer dauernd bewilligten Vergünstigungen bezüglich der Benutzung 
von Nebengeräthen (B. O. Titel 3) und bezüglich der Betriebsführung (B. O. Titel 5) unter fortlaufenden Nummern 
mit Angabe des Tages und der Nummer der Verfügung kurz zu vermerken. 
In der Spalle 20 sind Bemerkungen über die Besteuerung und die Verwaltung der Brennerei einzutragen. Ius- 
besondere sind Angaben zu machen: 
a) über die Brennereiklasse (B. O. §§. 2 und 9); 
über das Kontingent 
Ic) über die etwaige Verpflichtung zur Vorauszahlung der Maischbottichsteuer (B. O. 5. 164). 
d) ob die Drenneke vor I.zra 1887 änhlung hat; 1 
e) über die erfolgte Feststellung des Betriebsumfanges vor dem 1. Oktober 1887 (VB. O. §. 166); 
1) für landwirthschaftliche Genossenschaftsbrennereien über den Umfang des vor dem 1. Juli 1895 geübten Be- 
triebs (B. O. 8. 178); 
80 über die Bestellung eines Stellvertreters (G. B. F. 32): 
h) über die Bestellung eines strafrechtlich verantwortlichen Brennereileiters (G. B. . 32): 
i) über den Eintritt eines Besitzwechsels. 
Nicht mehr gültige Vermerke in den Spalten 18 und 20 sind mit rother Tinte zu durchstreichen. 
Sovweit Beläge vorhanden sind, ist bei jeder Eintragung die Belagnummer anzugeben.
	        
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