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Aulage 10.
(B. D. F. 70.)
Verhandelt Andreasberg, den 8. Sepiember 1899.
In der Brennerei des Herrn Walter Pfuhl hierselbst wurde heute bezüglich der zur Sicherung der
Branntwein-Verbrauchsabgabe getroffenen Einrichtungen Folgendes festgestellt:
Das in der Brennerei benutzte frei dastehende und von allen Seiten zugängliche Brenngeräth ist
ein dreitheiliger pistoriusscher Apparat mit neben einander stehenden Gefäßen. Die Alkoholdämpfe steigen
aus der Blase durch den Maischwärmer in den im Vorwärmer befindlichen Lutterkasten, streichen sodann
durch zwei Becken und werden hierauf nach dem geschlossenen Kühlcylinder zur Niederschlagung geführt.
Vom Kühlcylinder aus beschreibt die Branntweinrohrleilung sich nach rechts wendend einen Bogen und
mündet, überall von der Wand 10 Centimeter abstehend, in die Vorlage. Von dieser läuft sie, 10 Centi-
meter von den Wänden ensernt und 1 Meter über dem Fußboden, weiter und in der Nähe der Hefen-
kammer in einer 15 Centimeter im Gevierte weiten Oeffnung durch den Fußboden nach dem Sammel-
gefäßraum und dort in zwei Sammelgefäße. Das Brenngeräth, der Kühler und das dazwischenliegende
Rohr sowie die Branntweinrohrleitung nebst Vorlage und Privatmeßuhr sind vorschriftsmäßig dicht.
Es sind folgende Sicherheitsvorrichlungen getroffen worden:
1. Zur Reinigung des Lutterkastens dient eine mit einer Scheibe verschraubte Oeffnung; diese
Scheibe hat einen Bleiverschluß erhalten.
2. Das aus dem Lutterkasten nach dem Maischwärmer führende Lutterrohr hat zwei Flanschen,
welche mit je einem Bleie und außerdem mit je einer gleichfalls mit je einem Bleie gesicherten
Blechkappe verschlossen wurden.
3. Das die Alkoholdämpfe aus dem Vorwärmer fortführende Rohr hat zwischen den Becken
zwei und am Kühlcylinder eine Flansche; die Flanschen sind mit je einem Bleic verschlossen.
4. Der Kühlchlinder steht auf eisernen Füßen 15 Centimeter über einem gemauerten Sockel; die
Wandfläche und der Boden können übersehen werden.
5. Die Branntweinrohrleitung hat dicht am Kühlcylinder eine und von dort bis zur Vorlage
zwei, zwischen Vorlage und Privatmeßuhr zwei und zwischen Privatmeßuhr und dem ersten
Sammelgefäße sechs Flanschen. Von den letzteren befinden sich zwei im Sammelgesäßraume.
Sämmtliche elf Flanschen sind mit je einem Bleie verschlossen. Die neun Flanschen an der
Branntweinrohrleitung außerhalb des Sammelgefäßraums sind mit je einer Blechkappe be-
deckt, welche mit je einem Bleie verschlossen sind.
6. Die Vorlage ist gemäß §. 39 Abs. 1 und 2 der Brennereiordnung eingerichtet. Die Ver-
schraubung des Metallrings mit der Vorlage ist mit einem Bleie und die darüber gelegte
Blechkappe ebenfsalls mit einem Bleie verschlossen.
7. Das Luftrohr ist gemäß §. 40 der Brennereiordnung eingerichtet.
8. Die Privatmeßuhr steht auf einem mit einer eisernen Plate abgeschlossenen gemauerten Sockel
und ist durch einen Blechsturz überdeckt. Das innere Gehäuse ist durch drei Bleie verschlossen
und der Blechsturz durch zwei Bleie mit der Unterlegplatte verbunden. Ein Anstauen des
Branntweins in der Meßuhr ist ausgeschlossen.
9. Die beiden Sammelgefäße sind durch ein Rohr verbunden, welches einen Absperrhahn und
zwei Flanschen hat. Diese sind mit je einem Bleie, zusammen drei Bleien, verschlossen.
Ferner wurden
an den beiden Mannlöchen . je ein, zusammen zwei,
„" = Standgläsern zwei, - vier,
: " : Skalen „ - vier,
2 -Absperrhähnen der Siandgläser ein, - zwei,
* je zwei Flanschen der beiden abflußrohre . --, -.vier,
-denbe1denAblaßhahnen.. --, - zwei
Bleie angelegt.