Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechster Jahrgang. 1845. (6)

 

Benennung  der  Gegenstände.

 

RA  1

 

4  Sämereien  und  Beeren:
1.  Anis  und  Kümmel  ..
2.  Oelsaat,  als:  Hanfsaat,  Leinsaat  und

Leindotter  oder  Doder,  Mohnsaamen,
Raps,  Ruͤbesaat

3.  Kleesaat  und  alle  nicht  namentlich  im  Torf

genannten  Sämereien;  ibhleichen  Wachholderbeeren


Anmerk:  Ein  Preußischer  Schesur  Menn  wird
mit  Einschluß  des  Sackes  zu  89  Pfund,  "7
Baper.  Scheffel  desgl.  zu  360  Of.  gerechnet.

#%  und  Glaswaaren:
a)  Grünes  Hohlglas  (Glasgeschirr)

Anmerk.  Bei  loser  Verpackung  werden  zu  1  Zentner
  veranschlagt

5½  Preußische

6⅜  Altkaperllche  Kubikfuß.
oder
4½  Rheinbayerische

b)  Weißes  Hohlglas,  ungemustertes,  ungeschliffenes;
  ingleichen  Fenster=  und  Tafelglas  in
seiner  natürlichen  Farbe  (grün,  halb—  und
ganz  weissH
Anmerk.  Vorgedachtes  Hohlglas  nur  mit  abgeschlifsenen
  Stöpseln,  Béden  oder  Rändern

Zc)  Gepreßtes,  geschliffenes,  abgeriebenes,  geschnittenes,

  gemustertes  weißes  Glas;  auch

Behänge  zu  Kronleuchtern  von  Glas,  Glasknöpfe,

  Glasperlen  und  Glasschmelz

)  Spiegelglas:

1.  wenn  das  Stück  nicht  über  288  Preußtsche
oder  333  Altbayerische  oder  255  Rheinbayerische
  □  Zoll  mißt,

a)  gegossenes,  belegtes  oder  unbelegtes,

aa)  wenn  das  Stück  nicht  über  144  Preußische
  U  Zoll  mißt

bb)  wenn  das  Stück  über  144  und  bis
288  Preußische  —  Zoll  mit

/)  geblasenes,  belegtes  oder  unbelegtes
2.  bebtrs  und  unbelegtes,  gegossenes  und  geblasenes,
  wenn  das  Stück  mißt:  harh

tinbader.

□zoll  D  Zoll  Preuß.  Altbayerische  O  Zoll
über  288  bis  576  oder  bis  666  oder  514
„  576  „1000  „  „  1156  „  886!
1000  „1400  „  „  1618  „1241
„  1400  „1900  „  „  2196  „  1684
„  1900  □  ll  Preußise

Anmerk.  Rohes  ungeschliffenes  Spiegelglas  wird
*  die  allgemeine  Eingangs-Abgabe  einge- 



 

 

 

 

lassen.
0)  Farbiges,  bemaltes  oder  vergoldetes  Gur
ohne  Unterschied  der  Form,  auch  Glaswaaren
in  Verbindung  mit  unedlen  Metallen  und  an-Maaßstab


der

Verzollung.

1  Zentr.

1  Zentr.

1  Zentr.

4  Zentr.

1  Zentr.

1  Zentr.

1  Zentr.

1  Zentr.

1  Zentr.
1  Zentr.

1  Stück.
1  Stück.
1  Stück.
1  Stück.
1  Stück.

 

dern  nicht  zu  den  Gespinnsten  gehdrigen  Urnicht
  über  288  Preuß.oll  das  Stück  messe

Anmerk.  Splegel  von  größeren  Dimenssonen  de

 

stoffen;  desgl.  Spiegel,  deren  Glastafel
1  Zentr

"

 

 

 

Eingang.  Ausgang.

6

dScbs  —

10

 

Abgabeusätze
nach  dem  6

14-Thaler-Fuß
(mit  der  Elntheilung

des  Thalero
in  30  stel  und  2#stel),

beim

 

 

15
(110

 

241  =  Gulden-Fuß,

1

10

10

 

14

5
14
35

 

 

 

17

52

nach  dem

beim

ingang.  Ausgang.

..  —  —
E
LAMMGI.  Tx.  Tr

Für
Tar  a
wird  vergütet

vom  Zentner
Brutto-Gewicht:
Pfund.

 

45

41

 

15

30

 

 

 

 

 

 

23  in  Fässern  und
Klsten.

13  in  Körben  und
Gestellen.

 

Kisten.

%  in  Fissern  und
18  in  Krben.

17  In  Kisten.

 

W  in  Fässern  und
Kisten.
13  in  Körben.