Inhalt:
2.
3.
4,
51
Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
—
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
1. Marine und Schiffahrt: Ausführungs-
anweisung zum Gesetze, betreffend die Gebühren für die
Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals Seite 51, 125
Konsulat-Wesen: Entlassug 51
Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
vom 1. April 1899 bis Ende Februar 1900 . 52
Post- und Telegraphen -Wesen: Postordnung für das
1.
XXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. März 1900. No 12.
Deutsche Reich vom 20. März 1900; — Ausdehnung des
Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte 53
Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem
Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuer-stellen
123
1. Marine und Schiffahrt.
Zur Ausführung des Gesetzes, betreffend die Gebühren für die Benutzung des Kaiser Wilhelm-Kanals
vom 20. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 315), ist von dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel die in der
Beilage abgedruckte Anweisung vom 7. März 1900 erlassen.
Dem bis
2. Konsulat - Wesen.
Entlassung aus dem Reichsdienst ertheilt worden.
herigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Iloilo (Philippinen), E. Streiff, ist auf seinen Anirag die