Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster 31. 
(B. O. F. 244.) 
Steuerhebebezirk He:hbery. 
Betriebsanmeldungsbuch 
für 
Abfindungsbrennereien. 
I. Vierteljahr des Betriebsjahrs 1898/99. 
Dieses Buch enihält Se#### Blätter, die mit Geführt von irehner, Hauptamtssekretär 
einer angesiegelten Schnur durchzogen sind. 
Heuberꝗ, den /Aten September 1896. 
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(Siegel. ) Gottlob, Steuerrath. 
Anleritung zum Gebrauche. 
. In das Betriebsammeldungsbuch sind sämmtliche Betriebsanmeldungen sosort nach ihrer Vollziehung einzutragen. 
Wenn am Schlusse eines Vierteljahrs Betriebsanmeldungen eingehen, welche Betriebshandlungen des folgenden 
Vierteljahrs zum Gegenstande haben, so sind sie sogleich in das Betriebsanmeldungsbuch für das folgende Viertel- 
jahr einzutragen. 
Bei den Brennereien, die den erzeugten Branntwein unter Steuerkomrole stellen lassen, ist der weitere Nachweis 
über den Branntwein in der Spalte B zu liefern. 
Nach Ablauf des Vierteljahrs wird das Betriebsanmeldungsbuch zum Nachweise der Einzahlung der Verbrauchs- 
abgabe und des Zuschlags in den Spalten 6 und 7, längstens jedoch noch drei Monale, offen gehalten. Nach der 
Einzahlung oder nach Ablauf der dreimonatigen Frist ist das Anmeldungsbuch abzuschließen. In letzterem Falle 
sind die noch unerledigten Eintragungen in das Betriebsanmeldungsbuch für das auf die dreimonatige Frist folgende 
Vierteljahr, unter Bezugnahme auf die ursprünglichen Nummern, zu übertragen. 
Der Oberkontroleur hat in dem abgeschlossenen Anmeldungsbuche zu bescheinigen, daß die Uebertragun richtig er- 
folgt ist und daß nach den Wahrnehmungen der Aufsichtsbeamten sämmtliche Betriebsanmeldungen, welche während 
des Vierteljahrs in Absindungsbrennereien ausgelegen haben, richtig in das Anmeldungsbuch eingetragen sind. 
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