XXII. Revers Heinrichs. Lutherisch Eid. 199
haben oder kunfftiglieh annemen wurden daran halten wöllen, das
sie uns neben irer gewonlichen huldung schweren und globen
sollendt der (sic) erbaydt.....') Heinrich will auch samt Dechant
und Kapitel allen Fleiss ankehren, die Bürgerschaft in Stadt und
5 Land, der Propstei zugehörig, zu solcher Erbhuldung auch zu bewegen.
Zum sibenden sollen wir zu allen jarrechnungen zwen capitular
chorherrn von dechant und capittel hie zu verordent bescheiden,
die bei sollicher jarrechnung bisz zu ende der selbigen
pleiben sollen. °)
10 Und sollen alle und yeder artickel der obgemelten newen
statuten aussert hievor angezaigten artickel in disem reverszbrieff
in irem werde und crefften sein und bleiben.
Zwei Tage darauf‘ (Freitag den 26. Februar) leistete Pfalzgraf
Heinrich vor versammeltem Kapitel dexteram manum ad pectus
15 suum more prelatorum apponendo den Eid als Propst nach der
durch die alten Statuten vorgeschriebenen Form und nahm sodann
die Huldigung des Dekans und Kapitels entgegen.)
Auch nach der Aussöhnung mit dem Stiftskapitel konnte
Heinrich der Propstei noch nicht so bald froh werden. Im Anfang
20 des folgenden Jahres (1525) kamen nämlich fast zu gleicher Zeit
religiöse und soziale Unruhen im Stiftsgebiet zum Ausbruch.‘) Nach
deren blutiger Unterdrückung traf der Propst sofort im Einverständnis
mit dem Kapitel die zur Erhaltung des alten Glaubens und für
den Fortbestand des Stüfts selbst nötigen Gegenmassregeln. Vor
25 allem mussten fortan alle Stifsgeistlichen beim Antritt ihrer Pfründe
eidlich geloben, dass sie der katholischen Religion treu bleiben wollen;
den Zuwiderhandelnden wurde Amts- und Pfründeverlust angedroht.
Von diesem „sonderbaren Jurament, so hernach das
Lutherisch genannt“ wurde, ist in den Kapitelsrezessen das
30 erstemal am 13. November 1525 die Rede bei der Anstellung des
Chorvikars Veit Knaup, der nebent seinem gewonlichen jurament
die hiebey gesteckt jurament ouch juriert hat, welches jurament der
schweren löuff halb von unsers gnedigen fursten und herrn statnn
)a.a. 0. Kay. 16.
N) a.a. (). Kap. 6.
3) Not.Insirument (Orig.Perg.) des Petrus Neythart: Fasz. 161. Als
Zeuge fungierte neben sechs Stiftsgeistlichen bezw. -Beamten der Prediger Dr.
theol. Joh. Kress.
%) Ygl. OAköllwangen 5. 496—450: J. Schall in Biätter für württ,
Kirchengeschichte N. F. I (1897), 25—43. Zum folgenden vgl. auch meine
Mitteilungen in WVjh. 1908 5. 283 ff