Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Berechnung des Höchstbetrags, bis zu dem die in der Anstalt ermittelte Fehlmenge abgabenfrei 
oabgeschrieben werden darf. 
a) Nach dem Abschluß auf Seite 2 sind im Reinigungsbuch angeschrieben 
b) Davon sind abzusetzen: 
1. der nach dem Revisionsbefund in der anliegenden Bestandsanmeldung vor- 
gefundene Bestand an ungereinigtem Branntwein mit V09 000 Liter A. 
2. die in Spalte 26 des Reinigungsbuchs als ungereinigt ab- 
geschriebenen 0 000 = = 
3. der bei der letzten Berichtigung des Reinigungsbuchs am 
25ten September 1899 eingetragene Bestand an gereinigtem 
Branniwein mit. .. 12700 -- 
zusammen 
e) Seit der letzten Bestandsaufnahme find hiernach durch Destilation in der RT 
verarbeitet 
d) Hiervon berechnet sich der nach . zi gös 1 der Beinigungeorduung atuaben 
freie Schwund von drei Prozent auf 
e) Für die nach Spalte 27 des Neinigungsbuchs als filtrirt bezeichneten 
50 000 Liter A. beträgt der nach §. 51 Abs. 3 der Neinigungsordnung ab- 
gabenfrei zu lassende Schwund von einem Prozent 
Mithin siellt sich der Höchstbetrag an abgabenfreiem Schwund auf. 
  
  
  
7! A. 
  
4 09470% 
197 700 
  
3993 000 
  
716 790 
00 
  
  
117 090
	        
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