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V. Schellacklösung.
10 Gramm der Lösung sollen mindestens 3,5 Gramm Schellack hinterlassen, nachdem ihre Ver—
dunslung auf dem Wasserbade vorgenommen und der eingedampfte Rückstand im Trockenschranke eine halbe
Stunde lang einer Temperatur von 100 bis 105 Grad ausgesetzt worden ist.
VI. Kampher.
Weiße krystallinische Masse von starkem eigenartigen Geruch und Geschmacke soll sich, mit Aether
befeuchtet, pulvern lassen und sich reichlich und ohne Rückstand in Branntwein von 86 Gewichtsprozent
lösen.
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0,5 Gramm gepulverter Kampfer in einem Schälchen erwärm,, sollen fast ohne Rückstand verdampfen.
VII. Terpentinöl.
Dichte. Die Dichte des Terpentinöls soll bei 15 Grad zwischen O,855 und 0,/, r5 liegen.
Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeler Terpentinöl in der für den Holzgeist vorgeschriebenen
Weise destillirt, so sollen unter 150 Grad nicht mehr als 5 Kubikcentimeter, bis 160 Grad mindestens
90 Kubikcentimeler übergegangen sein.
. Mischbarkeit mit Wasser. 20 Kubikcentimeter Terpentinöl werden mit 20 Kubikcentimeler Wasser
kräftig geschüttelt. Wenn nach einigem Stehen beide Schichten sich getrennt haben und klar
geworden sind, so soll die obere mindestens 19 Kubikcentimeter betragen.
VIII. Benzol.
Löslichkeit in Wasser. Werden 10 Kubikcenlimeter Benzol mit 10 Kubikcentimeter Wasser in einem
in zehntel Kubikcentimeter getheilten Cylinder geschüttelt, so soll die obere Schicht nach 5 Minuten
noch mindestens 9,5 Kubikcenlimeter betragen.
Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeter Benzol in der für den Holzgeist vorgeschriebenen Weise
destillirt, so sollen bis 80 Grad nicht mehr als 1 Kubikcentimeter, bis 100 Grad nicht mehr als
94 Kubikcentimeter und nicht weniger als 90 Kubikcentimeter übergegangen sein.
Beträgt der Barometerstand während der Destillation nicht 760 Millimeter, so soll in der
beim Holzgeist erläuterten Weise für je 22 Millimeter 1 Grad in Anrechnung gebracht werden.
.Verhalten gegen Schwefelsäure. Werden 5 Kubikcentimeler Benzol mit 5 Kubikcentimeter konzentrirter
reiner Schwefelsäure in einem Stöpselgläschen 5 Minuten lang krästig geschüttelt und sodann der
Ruhe überlassen, so soll nach Verlauf von weiteren 2 Minuten die Farbe der unteren Schicht nicht
dunkler sein als diejenige einer Auflösung von 1 Gramm reinen doppelt chromsauren Kalis in
1 Liler Schwefelsäure von 50 Prozent Gehalt an Schwefelsäurehydrat. Für die Farbenvergleichung
sind 5 Kubikcentimeter dieser Chromatlösung in einem Stöpselglase von gleicher Art, wie das für
die Probe benutzte, jedesmal frisch abzumessen und mit reinem Benzol zu überschichten.
IX. Aether (Schwefeläther).
Dichte. Die Dichte des Aethers soll bei 15 Grad nicht mehr als O),700 betragen.
.Mischbarkeit mit Wasser. Werden 20 Kubikcentimeter Aether mit 20 Kubikcentimeter Wasser kräftig
geschüttelt, so soll nach dem Absetzen die obere Schicht mindestens 18 Kubikcentimeter betragen.
X. Thieröl.
Farbe. Die Farbe des Thieröls soll schwarzbraun sein.
Siedepunkt. Werden 100 Kubikcentimeter Thieröl in der für den Holzgeist vorgeschriebenen Weise
destillirt, so sollen unter 90 Grad nicht mehr als 5 Kubikcentimeter, bis 180 Grad mindestens
50 Kubikcentimeter übergegangen sein.
Pyrrolreaktion. 2,5 Kubikcentimeter einer 1 prozentigen Lösung des Thicröls in Branntwein von
86 Gewichtsprozent werden mit Alkohol auf 100 Kubikcentimeter verdünnt. Bringt man in 10 Kubik-
centimeter dieser Lösung, die O,025 Prozent Thieröl enthält, einen mit konzentrirter Salzsäure be-
Feuchleten Fichtenholzspahn, so soll er nach wenigen Minuten deutliche Rothfärbung zeigen.