Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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beracheelt waren, auch der Druck der Exemplare an diesem Tage noch nicht im Gange war, oder daß 
ie im §. 3 bezeichneten Exemplare mit Hülfe ungestempelter Vorrichtungen hergestellt worden find. 
6. 
Die Verzeichnisse werden binnen sechs t nach ihrem Abschlusse von der Polizeibehörde an 
die zuständige Centralbehörde im Geschäftsweg eingereicht und von der letzteren aufbewahrt. Einer 
Anzeige, 2 bei der Polizeibehörde Exemplare oder Vorrichtungen zur Abstempelung überhaupt nicht 
vorgelegt worden sind, bedarf es nicht. 
S. 7. 
Für die Eintragung, und Absiempelumg der Exemplare und Vorrichlungen, werden. Kosten 
nicht erhoben. · 
Berlin, den 17. Mai 1901. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Nieberding. 
A. 
Verzeichniß 
der 
bei der unterzeichneten Polizeibehörde zur Abstempelung vorgelegten Exemplare. 
  
  
Tag Name oder Firma der Schriftwerke, der 
Ar. der Vorlage. des Abbildungen, abgestempelten 
Vorlegenden. Konresionen Exemplare. 
u. s. w. 
  
  
  
  
  
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