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Ortsũbliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des 8. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzbl. 1892 S. 385).
Gerichtigung
zu dem Veränderungs = Nachweis vom 20. Dezember 1900 (Central-Blatt für das Deutsche Reich 1900
Nr. 55) auf Grund einer nachträglich eingegangenen Mittheilung.
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnucher Tagearbeiter,
sestgestellt jür Personen im Alter von
Bezirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weibliche mannliche meibliche
*—— N
Königreich Preuben. .
Regierungsbezirk Arnsberg. is
Kreis Soesft: "„
à) Städte Soest und Werl. 2 40 1 5055 50 1 20
5) der übrige Theil des Kreises 60 1 20pDP0
5. Zoll- und Steuer-Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Es ist ertheilt worden:
dem Nebenzollamt 1 zu Gollub im Bezirke des Hauptzollamts zu Thorn außer der Besugniß
zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter allgemein die Be-
fugniß zur Ausferligung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und zur Erledigung von Begleitscheinen II,
dem Nebenzollamte II zu Ekensund im Bezirke des Hauptzollamts zu Flensburg die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide und zollfreie Massengüter,
dem Steueramt I zu Alfeld im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Befuguiß zur
Aussertigung von Begleitscheinen ! über das von der Gewerkschaft Hohenzollern zu Klein Freden unter
Eisenbahnwagenverschluß zu versendende inländische Salz,
dem Steueramt I zu Nienburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen ! über Thonwaaren der Nummern 38a—d des Zolltarifs,
dem Steueramt 1 zu Pasewalk im Bezirke des Hauptzollamts zu Wolgast die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 über Waaren der Nummern 25b und 25°6 des Zolltarifs, sowie die
unbeschränkte Befugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II,
der Zollabfertigungsstelle zu Beuthen O. S. im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gleiwitz die
Besugniß zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II, zur Abfertigung von Waaren der Nummern 4145
und 414 6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Tarifnummern, zur Erhebung
von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen.
Dem Steueramt ! zu Beuthen O. S. sind die der Zollabfertigungsstelle daselbst nach Vor-
siehendem beigelegten Befugnisse entzogen worden.