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. Militär-Wesen.
Nachstehend wird der siebente Nachtrag zu dem durch Bekanntmachung vom 26. November 1895
(Central-Blalt S. 397) veröffentlichten Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundes-
staaten vorbehaltenen Stellen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 19. Juni 1901.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Hauß.
Biebenter Nachtrag
zu dem
Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor-
behalten, sofern bei den einzelnen Stellen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber Dnselben nur im Wege des
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem bezeichnet.
—.—
Angabe
... Bezeichnung
dt n der Behördln an welche die
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bewerbungen zu richten sind,,emerkungen.
tellen, in welchem swenn es nicht die Behörde
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An-
vorbehalten sind. stellung gewünscht wird.
Königreich Preußen.
V. Ministerinm für Vandel und Gewerbe.
(Central-Blatt 1895 S. 404.)
Unter Zisser 1.
Hanbels= und Gewerbeverwaltung 2c.
ist hinter
„Rechnungsführer und Büreaubeamie bei
den Aichungsämtern“
einzuschalten:
Kassen= und Büreaubeamte bei den staat= mindestens zur Hälste. Direktion der Bernstein-
lichen Bernsteinwerken zu Königsberg. weike zu Königsberg.
VIII. Ministerium für Kandwirthschaft, Domänen und Forsten.
(oe. a. O. S. 107.)
Bei Zisser 5
Thierärztliche Hochschulen
ist das Wort
„Futtermeister“
zu streichen.
Bel Ziffer 6
Mellorations- und Deichbeamte
treten hinzu:
Kanalausseher.