Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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b) Bestimmung des Gesammtzuckers. 
Man bringt 50 cem des ursprünglichen Filtrats (vergl. 1, vorletzten Absatz) mittelst einer Pipette 
in ein Kölbchen von etwa 100 cem Inhalt, fügt 25 cem Wasser und 5 cem Salzsäure vom spezifischen 
Gewicht 1,19 hinzu und erwärmt den Inhalt des Kolbens 5 Minuten hindurch auf 67 bis 70°; da das 
Anwärmen 2½ bis 5 Minuten dauern kann, wird die ganze Arbeit 7½ bis 10 Minuten in Amnspruch 
nehmen. Das Erwärmen muß auf jeden Fall nach 10 Minuten beendet sein. Man spült hierauf den 
Inhalt des Kölbchens sofort in einen Meßkolben von 1 Liter Inhalt, neutralisirt annähernd mit einer 
Natriumkarbonatlösung, welche 10 g trockenes Natriumkarbonat im Liter enthält und füllt bis zur Marke 
auf. Diese Lösung dient zur Bestimmung des Gesammtzuckers, welche unter Verwendung von 25 cem 
der Lösung genau nach der unter 2à im letzten Absatze gegebenen Vorschrift erfolgt. 
3. Berechnung. 
Die Berechnung geschicht unter Zuhülfenahme der für Inverlzucker und eine Kochdauer von 
2 Minuten berechnelen Weinschen T abelle. 
Bezeichnet man mit a die Gramm reduzirenden Zucker, welche vor der Inversion mit Salzsäure 
in 100 g des Breies gefunden wurden, mit b die Gramm reduzirenden Zucker, welche nach der Inversion 
in 100 g des Breies gesunden wurden, so ist 2 = 0,05 (b -à) — der Menge Rohrzucker in Gramm, 
welche in 100 g des Breies enthalten ist. Ist die bei der Zerkleinerung der Konserven an den inneren 
Gefäßwandungen haften gebliebene Menge des Breies besonders gesammelt und der Zuckergehalt darin 
ermiltelt worden, so ist dieses Ergebniß bei der Berechnung entsprechend zu berücksichtigen. 
Polizei- Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
* - . 
Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die daum 
- n! der Bestrafung. w„gmeisung Ausweisungs- 
3 der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
I. 2 I is. Z 4. . 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des 5§. 39 des Strafgesetzbuchs. 
  
  
1. Anton Paulat, geboren am 29. April 1866 zu Las-sschwerer Diebstahl Königlich bayerisches Be., 10. Juni d. J. 
Maler und Un. berg, Bezirk Freistadt, Ober-Oester- (2 Jahre Zuchthaus, zirksamt Donanwörlh, 
streicher, reich, österreichischer Staalsange lautl Erkenntniß vom "„ 
öriger, 9. Juni 1899), I 
2. Johann Stumpa, sgeboren am 80. Juni 1867 zu Roch stahl Kõ h preußhischer 9. Mai d. J. 
Spediteurschreiber, litz, Bezirk Starkenbach, Böhm en, und Vetteln (5 Jahre W 
österreichischer Slaatsangehöriger, Jchthaus und 2 zu Bromberg, 1 
Wochen Hast, laut 
Erkenniniß vom 
D 
  
9. Juli 1890), 
b) Auf Grund des §. 362 des Strasgesetzbuchs. 
8. Franz Alexander geboren am 16. September 1878 Zu Belleln, VPolizei-Behörde zu Ham· 22. Juni d. J. 
Sschießl, Solenau, Oesterreich= Ungarn, orts- burg, 1 
Schlosser, angehörig zu Schönau, Bezirk Baden, 
  
  
Nieder-Oesterreich,
	        
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