Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Central-Blatt 1876 S. 4) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenniniß gebracht, daß für die Zeit vom 14. August bis 28. September d. J. an Stelle 
des Oberarztes Dr. Wagner zu Odessa dem Oberarzte des Evangelischen Krankenhauses Dr. Fricker 
daselbst auf Grund des §. 42 Ziffer der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden ist, die im 
§. 42 unter Ziffer 1 und b bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit 
lernieen, militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt im südlichen 
ußland haben. 
Berlin, den 20. Juli 1901. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Hopf. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich zur Regelung der Strafrechtspflege bei der Ostasiatischen 
Besatzungs-Brigade Folgendes: 
Die in Ostasien verbleibende Besatzungs-Brigade ist auch ferner als mobiler Truppenverband 
anzusehen; es gellen für sie Meine Verordnung über die Strafrechtspflege bei dem Heere in 
Kriegszeiten und über das außerordentliche kriegsrechtliche Verfahren gegen Ausländer und 
über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit gegen Kriegsgefangene vom 28. Dezember 1899. 
Ich übertrage: 
a) dem Kommandeur der Besatzungs-Brigade die bisher von dem Kommandeur des 
Expeditionskorps ausgeübten Rechte des Oberbefehlshabers einer Armee; 
b) den Kommandeuren des 1., 2. und 3. Ostasiatischen Infanterie-Regiments die bisher 
von den Brigade-Kommandeuren des Expeditionskorps ausgeübte Gerichtsbarkeit eines 
Divisions-Kommandeurs. « 
Ich ermächtige den Kommandeur der Besatzungs-Brigade die nicht im Regiments- 
verbande befindlichen Formationen der Gerichtsbarkeit der Regiments-Kommandeure zu 
unterstellen. 
3. Die Gerichie der Ostasiatischen Besatzungs-Brigade führen in den Dienstfiegeln den deutschen 
Reichsadler. 
Saßnitz, den 3. Juli 1901. 
— 
Wilhelm J. R. 
Graf v. Bülow. 
An den Reichskanzler. 
Nachstehend wird 
ein neues Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch Private betriebenen Eisen- 
bahnen, welchen die Verpflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamtenstellen Militär- 
anwärter vorzugsweise zu berücksichtigen, 
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Verzeichniß an die Stelle des durch 
Bekanntmachung vom 3. April 1900 (Central-Blatt S. 249) veröffentlichten Verzeichnisses tritt. 
Berlin, den 19. Juli 1901. 
Der Reichskanzler. 
In Vertrelung: Graf v. Posadowsky.
	        
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