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Die mit Führung der Civilstandsregister betrauten Behörden und Personen?') übersenden unentgeltlich
zum 15. Januar jedes Jahres:
a) den Vorstehern der Gemeinden oder gleichartigen Verbände einen Auszug aus dem Ge-
burtsregister des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalenderjahrs, z. B. zum 15. Januar
1889 einen Auszug aus dem Jahre 1872, enthaltend alle Eintragungen der Geburtssälle
von, Kindern männlichen Geschlechts innerhalb der Gemeinde oder des gleichartigen
erbandes;
b) den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission des Bezirkes einen Auszug aus dem Sterbe-
register des letztverflossenen Kalenderjahrs, enthaltend die Eintragungen von Todesfällen
männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, innerhalb
ihres Bezirkes.
Die unter 7a genannten Auszüge werden zur Ausstellung der Rekrutirungsstammrollen (Ziffer 3a)
enutzt.
Die unter 7b genannten Auszüge dienen dazu die Aufnahme Verstorbener in die Rekrutirungs=
stammrollen oder ihre Weiterführung in denselben zu verhindern. «
DerCivilvotsipeadedckbetreffendenErsatzkommiisionhatbaherdieVetpflichtung,«nachEmpfang
obiger Auszüge die darin verzeichneten Todesfälle von Personen, welche innerhalb seines Aushebungs-
bezirkes gebürtig, unmittelbar den Vorstehern der Gemeinden oder gleichartigen Verbände, in deren
Bezirke die Verstorbenen geboren, von Personen aber, welche außerhalb seines Aushebungsbezirkes ge-
bürtig, den Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen der Geburtsorte, welche sodann die weitere Ver-
mittelung und Benachrichtigung an die Vorsteher der Geburtsgemeinden 2c. zu besorgen haben, um-
gehend mitzutheilen.
Insoweit die Führung der Civilstandsregister und der Rekrutirungsstammrollen für einen Bezirk durch
eine und dieselbe Behörde 2c. erfolgt, kann die Uebertragung der Geburtssälle, sowie der Sterbefälle
im Bezirke gebürtiger Personen aus den Cidvilstandsregistern in die Rekrutirungsstammrolle unmittel-
bar, und ohne daß es der Anfertigung von Auszügen aus den ersteren bedarf, erfolgen. Ein Auszug,
enthaltend die Sterbefälle der nicht im Bezirke gebürtigen Personen, ist jedoch auch in diesem Falle
dem Civilvorsitzenden der Ersatzkommission des Bezirkes zu übersenden (Ziffer 7b).
Zum 15. Februar jedes Jahres werden die Rekrutirungsstammrollen des laufenden Jahres und der
beiden Vorjahre an den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission eingereicht.
Sind ausnahmsweise Militärpflichtige älterer Jahrgänge zur Anmeldung gekommen, so ist ent-
weder ein bezüglicher Auszug aus den Rekrutirungsstammrollen, in welche sie eingetragen, oder es
sind letztere selbst beizufügen.
Außerdem werden beigefügt:
a) die Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in die Rekrutirungsstammrollen des
laufenden Jahres aufgenommenen Militärpflichtigen enthallen (Ziffer 7a);
b) die über Todesfälle eingegangenen Benachrichtigungsschreiben (Ziffer 7b und 9).
Insoweit eine unmittelbare Uebertragung der Geburts= und Sterbefälle aus den Civilstands-
registern stattgefunden hat (Ziffer 10), ist an Stelle der Auszüge und Benachrichtigungsschreiben eine
nasäiaihun * betheiligten Beamten darüber beizufügen, daß die Uebertragung vollständig und
richtig erfolgt ist.
Der Cioilvorsitzende der Ersatzkommission sendet die Rekrutirungsstammrollen, nachdem sie zur Auf-
stellung der alphabetischen Liste benutzt (s. 47,4) und nach den eingegangenen Mittheilungen berichtigt
sind (§. 49,"), an die Vorsteher der Gemeinden 2c. zurück.
Die weitere Vervollständigung der Rekrutirungsstammrollen erfolgt bei Gelegenheit des Musterungs-
geschäfts G. 61,).
Von jeder im ferneren Verlaufe des Jahres stattfindenden Aufnahme eines Militärpflichtigen in die
Rekrutirungsstammrollen, von jeder darin vorgenommenen Veränderung und von jeder Anmeldung
eines Mililärpflichtigen in Folge Aufenthaltswechsels (F. 25,8) hat der zur Führung der Rekrutirungs-
*Den mit Führung der Standesregister oder Kirchenbücher früher betraut gewesenen Behörden und Beamten
verbleibt die Verpflichtung, über die bis zur Wirksamkeit des Gesetzes vom 6. Februar 1875 eingetragenen Geburten in
der früheren Weise Geburtslisten einzureichen.