Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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52000“. Die Einrangirung in den letzteren erfolgt demnach im Verhältniß 1200; 2500 — N:2 . 
dem Militärpflichtigen des Jahrganges 1867, welcher im Jahre 1887 die Loosnummer „960“ gezogen hat. 
– 44 — 
Militärpflichtige früherer Jahrgänge, für welche ohne ihr Verschulden nicht geloost ist, loosen 
mit dem laufenden Jahrgang und werden nach dem Werthe der gegzogenen Nummer im Verhältniß 
zur höchsten Loosnummer des laufenden und ihres Jahrganges in den letzteren einrangirt. 
Abweichungen von der Rangirung dürfen nur von der Ober-Ersatzkommission verfügt werden, sofern 
für einzelne Waffengattungen (Garde, Kürassiere, Fußartillerie, Pioniere, Verkehrstruppen — Eisen- 
bahn-, Telegraphen= und Luftschiffertruppen —, Oekonomiehandwerker, Marine) die erforderliche An- 
zahl Rekruten innerhalb der regelmäßigen Reihenfolge nicht zu finden ist (§. 73, 5). 
Die Abschlußnummer wird hierdurch nicht hinaufgerückt. 
. 13. 
8. 67. 
Loosungsscheine. 
. Den gemusterten Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges werden nach der Loosung Loosungs-- 
scheine ertheilt. 
Sie dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer ihrer Militärpflicht. 
Die Aushändigung der Loosungsscheine erfolgt unmittelbar nach der Loosung durch die Gemeinde- 
aiser oder deren Vertreter, welchen dieselben durch die Civilvorsitzenden der Ersatzkommission 
zugehen. 
Wor der Aushändigung werden die Rekrutirungsstammrollen durch Eintragung der Loosnummern 
ergänzt. 
Die Loosungsscheine sind bei allen Anmeldungen zur Rekrutirungsstammrolle und jeder Gestellung 
vor den Ersatzbehörden vorzuzeigen. . 
Bei jeder Gestellung werden sie durch die Ersatzkommission vervollständigt. 
Ueber Eintragungen beim Verziehen siehe §. 47,, 
S. 68. 
Beendigung des Musterungsgeschäfts. 
Nach geschehener Loosung ist das Musterungsgeschäft beendigt. 
. Ueber die ordnungsmäßig stattgehabte Loosung wird eine Verhandlung aufgenommen und von allen 
Mitgliedern der verstärkten Ersatzkommission unterzeichnet. 
Hiernach werden die außerordentlichen Mitglieder entlassen. 
Die ständigen Mitglieder vergleichen ihre alphabelischen Listen nochmals genau und reichen hierauf 
nach näherer Bestimmung der Ober-Ersatzkommission eine summarische Uebersicht der Ergebnisse des 
Musterungsgeschäfts an die Ober-Ersatzkommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) ein. 
War der Infanterieoffizier mit der Führung der alphabetischen Liste des Bezirkskommandeurs 
im Musterungstermine beauftragt (F. 64, ), so kann derselbe auch zum Vergleichen der Listen noch 
herangezogen werden. 
Ueber elwaige während des Musterungsgeschäfis bewirkte Einstellung unsicherer Dienstpflichtiger 
ist bei Vorlage der Uebersicht Meldung zu erstalten (§. 66, ). 
Der Brigadekommandeur meldet nach näherer Anordnung des Generalkommandos an dieses 
summarisch die Zahl der in den unterstellten Aushebungsbezirken vorhandenen tauglichen Mililär- 
pflichtigen, ausschließlich derjenigen, welche in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse zurückgestellt 
bezw. zu befreien sind, getrennt nach Land= und seemännischer (halbseemännischer) Bevölkerung. Diese 
Angaben werden für die Armeekorps-Bezirke zusammengestellt und spätestens bis zum 5. Mai an 
das zuständige Kriegsministerium mitgetheilt.) 
*) Beispiel: Ein im Jahre 1867 geborener Militärpflichtiger hat ohne sein Verschulden im Jahre 1837 keine 
Loosnummer erhalten; er looflt erst im Jahre 1388 mit dem laufenden Jahrgange, für welchen die höchste Loosnummer 
2500“ beträgt, und erhält hierbei die Loosnummer „1200“. Die höchite Loosnummer seines Jahrganges (1367) betrug 
: 2000, x i 
— 960, mithin hinter 
Seitens des XIV. Armeekorps sind die Angaben getrennt für das Großherzogthum Baden und Elsaß-Lo- 
#5 
thringen zu machen
	        
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