Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1901. (29)

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3. Versicherungs Wesen. 
Zu Durchführung der Unfallversicherung für die auf dem Versuchsfelde der biologischen Abtheilung des 
-a#serlichen Gesundheits-Amts in Dahlem beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bestimme ich in 
Gemäßheit des §F. 134 des Unfallversicherungsgesetzes für Land= und Forstwirthschaft (Reichs-Gesetzbl. 
von 1900 S. 641) Folgendes: 
1. Die Geschäfte der Ausführungsbehörde werden für den Betrieb auf dem Versuchsfelde der 
biologischen Abtheilung des Kaiserlichen Gesundheits-Amts in Dahlem dem Kaiserlichen Gesund- 
heits-Amt übertragen. Demselben liegt insbesondere auch die Feststellung der Entschädigungen ob. 
2. Die vorgeschriebene Anzeige eines Unfalls ist von dem der verunglückten Person unmittelbar 
vorgesetzten Beamten an das Kaiserliche Gesundheits-Amt zu erstatten. Dieses hat die 
erforderliche Untersuchung zu veranlassen. 
Berlin, den 24. Januar 1901. 
  
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Dr. v. Woedtke. 
4. Zoll- und Steuer--Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 10. Januar d. J. beschlossen, gefirnißte schmiedeeiserne 
Schottenthüren nebst zugehörigen Rahmen, die beim Schiffsbau Verwendung finden, den in dem Ver- 
zeichniß I der Anlage A zu dem Schiffsbau-Regulativ vom 6. Juli 1889 — Central-Blatt 1889 S. 431 
— aufgeführten Gegenständen gleichzustellen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Januar d. J. beschlossen 
die Direklivbehörden zu ermächtigen, bei der Ausfuhr von Taback oder Tabackfabrikaten, welche 
für die in China stehenden deutschen Truppen bestimmt sind, sofern über die thatsächlich erfolgte 
Ausfuhr und über die Bestimmung der ausgeführten Gegenstände als Liebesgabe kein Zweifel 
besteht, die Ausfuhrvergütung aus Billigkeitsrücksichten auch dann selbständig zu bewilligen, 
wenn den Vorschristen wegen der auszuführenden Mindestmenge, der Anmeldung, Vorführung 
und Abfertigung der auszuführenden Waaren nicht genügt worden ist. 
5. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
Ne und Stand —— Behörde, welche dtle Datum 
1 der — Ausweisung —i 
2 ng. 
der Ausgemtesenen. Bestrafung beschlossen hat. teschlusses. 
1. 2. l 3. 4. . 6. 
  
  
  
a) Auf Grund des 5. 39 des Strafgesetzbuchs. 
Joseph Balenta, geboren am 25. Mai 1854 zu Klattau, Liebstahl im Rück-Königlich bayerlsches Be-, 10. Januar 
Tagelöhner, Böhmen, österreichischer Staatsan-alle (1 Jahr Zucht- zirksamt Bamberg II, . J. 
gehöriger, haus, laut Erkennt- 
niß vom 9. Januar . 
1 
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